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Das TSVG setzt bei der Terminvergabe falsche Signale

Berufsverband der Augenärzte erwartet Verschärfung des Terminproblems

Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen. Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf in der 1. Lesung im Bundestag bereits im Dezember beraten wurde und aktuell mit der Ärzteschaft kontrovers diskutiert wird. Nach Meinung von Prof. Dr. Bernd Bertram 1. Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands (BVA) verfehlt es seine Wirkung. Anlässlich der Auftaktpressekonferenz zur AAD in Düsseldorf (12.-16.03.) nahm er kritisch Stellung zu dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn. Statt – wie geplant – schnellerer Termine, mehr Sprechstunden und besseren Angeboten für gesetzlich Versicherte „wird es nicht mehr Sprechstunden geben und Patienten mit chronischen und schweren Augenkrankheiten werden länger auf ihre Termine warten müssen“, so Bertram.

Ohne Begrenzung der Anzahl zu einem festen Betrag

Dass ein Teil der Patientenuntersuchungen in der Grundversorgung demnächst ohne Mengenbegrenzung zu einem festen Betrag bezahlt werden soll und damit alle vom Augenarzt bei diesen erbrachten Leistungen honoriert werden sollen, sei positiv. Aber die Auswahl der Patienten, für die dies gelten solle, setzte falsche Anreize: Mindestens fünf Stunden pro Woche sollen Augenärzte als offene Sprechstunde anbieten, für die es keine vorherige Terminvereinbarung gibt, so das TSVG. Dafür sollen sie besser zwar honoriert werden, Bertram aber sieht hier einen gravierenden Eingriff in die Praxisorganisation. Seit vielen Jahren böten Augenärzte eine Mischform aus Termin- und offener Sprechstunde an: „Wer einen planbaren Untersuchungs- und Behandlungsbedarf hat, erhält einen Termin und kann sicher sein, dass dann die für ihn erforderlichen Mitarbeiter und Geräte zur Verfügung stehen. Patienten mit akuten Problemen werden auch ohne Termin eingeschoben“, sagte Bertram.

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Mehr offene Sprechstunden seien nicht möglich

Zusätzlich zu den schon vorhandenen Sprechstunden könnten die meisten Augenärzte nicht fünf weitere – offene – Sprechstunden anbieten, denn in der Regel betrage die Sprechzeit der Praxen bereits mehr als die 25 Stunden pro Woche, zu denen sie dem TSVG zufolge demnächst verpflichtet sind.

Deswegen gehe die offene Sprechstunde zulasten der Terminsprechstunde. Zugleich würden in der offenen Sprechstunde den Patienten oft nicht die Mitarbeiter und Geräte zur Verfügung stehen, die benötigt würden, sodass der Patient dann nicht oder nur teilweise untersucht werden könne und für die eigentliche Untersuchung, doch wieder Termine vereinbart werden müssten.

Die im TSVG vorgesehene finanzielle Förderung für die Betreuung von „Neupatienten“ sei nicht sachgerecht. Bei diesen Patienten, die seit mindestens zwei Jahren nicht mehr oder noch nie in einer bestimmten Augenarztpraxis waren, handele es sich meist um einfach zu behandelnde Fälle. Nach Überzeugung des BVA sollte jedoch gerade die aufwendige Betreuung von Menschen mit schweren Augenerkrankungen besser bezahlt werden. Das sei aber nicht vorgesehen, sondern deren Honorierung könne eher schlechter werden.

Termine ohne direkte Abstimmung mit der Praxis nicht akzeptabel

Nicht akzeptabel sei weiterhin, dass künftig mehr Termine ohne direkte Abstimmung mit der Praxis vergeben würden – über Terminservicestellen oder mithilfe einer App. Denn schon beim ersten Gespräch mit der Augenarztpraxis würden wichtige Informationen ausgetauscht, die für den Erfolg einer Untersuchung wichtig seien. Die speziell geschulten Mitarbeiter in der Praxis könnten einschätzen, wie dringlich ein Fall sei.

Für eine bessere augenmedizinische Versorgung gelte es, „vernünftige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Arbeit als Augenarzt attraktiver wird“. Das TSVG setze hier falsche Signale.

Die Themen der AAD sind:

  • Längere Wartezeiten, schlechtere Versorgung: Das Terminservice und Versorgungsgesetz wird seine Ziele verfehlen
    Dr. Bernd Bertram, Aachen
  • Künstliche Intelligenz in der Augenheilkunde – wie Computer-Algorithmen die Diagnose von Netzhauterkrankungen unterstützen können.
    Dr. Horst Helbig, Regensburg
  • Neue Leitlinie zur Verätzung der Augenoberfläche: Wie lässt sich das Sehvermögen retten?
    Dr. Thomas A. Fuchsluger, Erlangen
  • Kann man die frühe AMD mit einem Laser behandeln? Neue Stellungnahme zur Lasertherapie von Drusen bei Altersabhängiger Makuladegeneration
    Dr. Robert P. Finger, Bonn
  • Epiphora: Was ist zu tun, wenn Augen ständig tränen?
    Dr. Karl Heinz Emmerich, Darmstadt

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Das Termingesetz ist beschlossene Sache. Ich bin gespannt, welche Auswirkungen es tatsächlich haben wird. Die Augenärzte halten es u.a. für wahrscheinlich, dass chronisch Kranke länger auf einen Termin warten. Die Mehrheit im Bundestag sah es offensichtlich anders. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz.html?fbclid=IwAR2r3GeKt-STk9LxYHDaIF-PCrj5qN3MWtkbF-v3GmFudybjLWX5jMfjuDM

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