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Optikernetz über Insolvenzverfahren der MDA

Hängeregister FinanzenInsbesondere für die so genannten „AMA-Betriebe“ überschlugen sich in den letzten Tagen die Ereignisse hinsichtlich einer Zukunft der in die Insolvenz geratenen AMA-Tochter MDA. Der Insolvenzverwalter der MDA GmbH versucht, die Gesellschaft durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes zu sanieren. Er betont, dass die Verträge von der MDA mit den AMA-Mitgliedern nicht automatisch durch die Insolvenz nichtig geworden seien.

Diese Einschätzung ist laut Optikernetz-Redaktion wohl richtig. Gleichwohl könnten die Betriebe in ihrer Rolle als Kunde eine Kündigung der Verträge mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die MDA GmbH begründen. Ob allerdings eine derartige Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt, zu dem nach wie vor Ungewissheit über die Zukunft vorherrscht, sinnvoll ist, muss jeder Betrieb für seinen Fall individuell entscheiden.

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Die Sanierung der MDA gelinge nach Angabe des Insolvenzverwalters nur, wenn ein Investor gewonnen werden könne. Ein solcher sei auch bereits gefunden worden, wobei dieser, laut Insolvenzverwalter, von der AMA, die bislang Alleingesellschafterin der MDA ist, abgelehnt werde.

Nach Recherchen der Optikernetz-Redaktion scheinen AMA-Mitglieder teilweise zu meinen, dass die AMA kein Interesse an einer Fortführung der MDA besäße, insbesondere dann nicht, wenn ein Investor einsteige. Stattdessen würde die AMA eher einen Neuanfang wagen und eine neue Vertriebsgesellschaft gründen wollen. Dafür benötige sie Geld, das sie u.a. durch den vorzeitigen Einzug der eigentlich für Januar 2014 fälligen Mitgliedsbeiträge erhalten möchte.

Das Gründungsvorhaben einer neuen Gesellschaft dürfte auch Grund sein, sich mit den Insolvenzverwaltern über die Inhaberschaft der Markenrechte zu streiten. Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang die Aufforderung der AMA an ihre Mitglieder zu verstehen, den Lastschrifteinzug zu Gunsten der MDA mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Denn wenn viele Kunden der MDA ihre Geschäftsbeziehungen einstellen, dann dürfte der Einstieg eines Investors bzw. die Sanierung der Gesellschaft zumindest schwieriger werden. Allerdings stellt die Kündigung des Lastschrifteinzugs allein kein geeignetes Mittel dar, das Vertragsverhältnis zwischen Augenoptiker und MDA zu beenden. Vielmehr müsste das Vertragsverhältnis selbst durch Kündigung beendet werden. Abschließend ist zu betonen, dass das Vermögen der Vereinsmitglieder der AMA durch die Insolvenz der MDA nicht bedroht ist. Quelle: Optikernetz

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