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Rolle des Augenoptikers unklar

ZVA fordert zur Eindeutigkeit des HHVG auf

ZVA Refraktion

Im viel diskutierten Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) blieben viele Versorgungsdetails unklar, so fordert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mit einem Positionspapier die Politik zur Nachbesserung auf.

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Während in dem neuen Gesetz eindeutig geklärt sei, wann der Patient die Unterstützung des Krankenkassen anfordern könne, sei die Rolle des Augenoptikers bei der Bestimmung der Fehlsichtigkeit unklar. Die Frage bestehe, ob bzw. in welchem Fall ein Arzt oder ein Augenoptiker die Brillenglaswerte zu bestimmen hat. „Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung gehört ganz klar in die Hände der Augenoptiker“, so Christian Müller, Vizepräsident des ZVA. „Denn hier geht es nicht um Krankheiten, so dass die Zuständigkeit der Ärzte überhaupt nicht berührt ist.“

Reaktion auf mögliche Risiken des HHVG

ZVA Präsident Thomas Truckenbrod ergänzte auf Anfrage der eyebizz Redaktion nach den Risiken des HHVGs für den Berufsstand der Augenoptiker: „Das vielleicht größte und unmittelbarste Risiko ist, dass hiermit Berufspraktiken beschnitten werden, die längst etabliert sind und auch von den Verbrauchern überaus geschätzt werden. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichtes von 1973 ist die Ermittlung der richtigen Brillengläser keine Tätigkeit, die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung dem Arzt vorbehalten wäre. Vor diesem Hintergrund ist das HHVG durchaus geeignet, ein Rückschritt zu werden.“

Der ZVA fordere daher mit dem Positionspapier die Politik zur Änderung des Wortlautes auf. Diese soll Folgendes festhalten: Die Augenoptiker seien in allen Fällen zur verbindliche Feststellung der erforderliche Fehlsichtigkeit als Grundlage für eine Versorgung durch die Krankenkassen berechtigt.

Die Brillen- und Kontaktlinsenversorgung soll somit im Sinne der Versicherten in der Regel weiterhin vom Augenoptiker übernommen werden.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.

Quelle: ZVA

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