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Serie zum Projekt JOBinklusive, Teil 1

Zur Nachhaltigkeit in Unternehmen gehört auch Inklusion

Inklusion bei Boehringer Ingelheim
Zu Nachhaltigkeit in Unternehmen gehört auch Inklusion (Bild: Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de)

Längst ist das Thema Nachhaltigkeit in unserer Gesellschaft angekommen, doch zu oft wird es nur im Kontext von Klima- und Umweltschutz verstanden. Unter den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der UN ist aber auch festgehalten, Menschen mit Behinderung beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen. Das Projekt JOBinklusive entwickelt hierzu Maßnahmen und klärt auf. Teil 1 unserer Serie behandelt das Thema Inklusion in Unternehmen.

Nachhaltigkeit bedeutet viel mehr, wie die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen (UN) zeigen. Das SDG-Ziel 8 nennt beispielsweise ganz konkret das Ziel, Menschen mit Behinderung beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu unterstützen und hierbei eine produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu ermöglichen.

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Ausgleichsabgabe statt Inklusion

Trotz der UN-Behindertenrechtskonvention liegt die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Behinderung immer noch doppelt so hoch, als bei jenen ohne Behinderung. Etwa 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten in Behindertenwerkstätten für ein Taschengeld. Die Ursachen dafür sind vielfältig: Berührungsängste und Vorurteile von Seiten der Arbeitgeber*innen sind die eine Seite der Medaille. Aber auch die fehlende berufliche Qualifikation von Menschen mit Behinderung spielt eine wichtige Rolle.

Etwa 40.000 Unternehmen in Deutschland bezahlen laut JOBinklusive die sogenannte Ausgleichsabgabe, anstatt die gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Die Gründe, die Pflichtarbeitsplätze nicht zu besetzen, lägen oft in einer fehlenden Vorstellungskraft, was Menschen mit Behinderungen leisten können, oder im Unwissen über Unterstützungsmöglichkeiten.

„Ein Unternehmen gewinnt an Glaubwürdigkeit und Vertrauen, wenn es Diversität lebt und Menschen mit unterschiedlichsten Vielfalts-Dimensionen beschäftigt. Menschen mit Behinderung zu bedenken, trägt nicht nur zum guten Image bei, sondern auch dazu, dass eine neue Personengruppe als mögliche Beschäftigte erreicht wird und langjährige Mitarbeiter*innen gehalten werden“, heißt es auf der Projektseite.

Denn 97 % der Behinderungen werden im Laufe des Lebens erworben und jede*r Zehnte in Deutschland lebt bereits mit einer Behinderung (z.B. Beeinträchtigung des Hörens, Sehens, Gehens oder Lernens). „Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels sind Menschen mit Behinderung eine wichtige Zielgruppe, die in jeder guten Recruiting-Strategie mitberücksichtigt werden sollte.“

Barrierefreiheit wird demnächst Pflicht

Für gelebte Diversität bedarf es aber auch einer barrierefreien Umwelt. Viele Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen sind bisher noch nicht barrierefrei nutzbar. Oft fehle es am nötigen Know-how, wie eine bessere Bedienbarkeit von Produkten gewährleistet werden kann, wie Barrieren in der Kommunikation abgebaut werden können und Zugänge zu Gebäuden geschaffen werden.

Inklusion bei Boehringer Ingelheim - Barrierefreiheit
Barrierefreiheit in Unternehmen wird demnächst Pflicht (Ausschnitt, Bild von Andi Weiland | Boehringer Ingelheim, Gesellschaftsbilder.de)

Doch nicht nur der soziale Aspekt ist wichtig in Sachen Inklusion und Barrierefreiheit. Beides frühzeitig umzusetzen, lohnt sich für Unternehmen auch aus Kostengründen, da in naher Zukunft Barrierefreiheit verpflichtend sein wird. Bereits 2019 wurde der European Accessibility Act (EAA) als EU-Richtlinie beschlossen. 2022 wird diese Richtlinie in nationales Recht überführt und muss ab dem 28. Juni 2025 angewendet werden.

Verpflichtet werden dadurch grundsätzlich alle Wirtschaftsakteure der Europäischen Union – Einführer*innen, Händler*innen und Hersteller*innen von Produkten sowie Dienstleister*innen. Ausgenommen sind nur Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 2 Millionen Euro nicht überschreitet. Bei Zuwiderhandlung drohen in den kommenden Jahren saftige Geldstrafen.

Sustainable Business: ganzheitliche Strukturen nötig

Der systematische Abbau von Barrieren in Unternehmen lässt sich nicht mithilfe kurzfristiger Initiativen, Kampagnen oder anlassbezogener Maßnahmen verbessern. Es bedarf vielmehr ganzheitlicher Strukturen und klarer Verantwortlichkeiten, so JOBinklusive, um nachhaltige Ressourcen in Unternehmen zu mobilisieren. Themen der Barrierefreiheit und Inklusion sollten in übergeordneten Unternehmensstrategien wie etwa „Diversity-Strategien“ oder Corporate Social Responsibility (CSR) eingebunden und fest verankert werden.

 

Den kompletten Artikel finden Sie unter jobinklusive.org.

 

Die Langzeit-Kampagne JOBinklusive ist ein Projekt der Sozialheld*innen e.V. in Berlin und bezieht Akteur*innen aus allen relevanten Sektoren mit ein: Menschen mit Behinderung, Arbeitgeber*innen, Bildungseinrichtungen, Arbeitsvermittler*innen, Politik und Wohlfahrtsverbände – um praktische, skalierbare Lösungen zu identifizieren, zu entwickeln und umzusetzen, und so mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden.

 

Teil 1: Zur Nachhaltigkeit in Unternehmen gehört auch Inklusion

Teil 2: Jobcarving: Arbeitsstellen nach Maß schaffen

Teil 3: Inklusion: Gezielt Arbeitskräfte mit Behinderung finden

Teil 4: Inklusion in der Augenoptik: Barrieren nur im Kopf

 

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