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„Entwarnung“ vom ZVA in Webinar N. 1

Auf Künstliche Intelligenz gestützte Netzhautanalyse verboten?!

Das Urteil des Landgerichts Darmstadt in Sachen Netzhautanalyse beim Augenoptiker ist die perfekte Steilvorlage für die Webinar-Reihe „KI vadis Augenoptik“ von partnerauge und eyebizz. Am 29. November ging Teil 1 live über die Bühne, und nur wenige Tage zuvor wurde das für „screenende“ Augenoptiker*innen interessante und rechtskräftige Urteil aus dem letzten Jahr veröffentlicht.

In dem Verfahren ging es darum, ob Augenoptiker*innen eine auf Künstliche Intelligenz gestützte Netzhautanalyse durchführen und damit Werbung betreiben dürfen. Letzteres war schon immer das schärfere Schwert, denn andere Urteile und die Arbeitsrichtlinien für die Augenoptik und Optometrie erlauben Screenings im Tätigkeitsfeld von Augenoptiker*innen und sehen Netzhautanalysen und Fundusbetrachtungen darin durchaus vor. Trotzdem sagte Darmstadt: Nein!

Gäbe es nicht das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, hätte das Urteil von Juni 2021 aus Darmstadt möglicherweise eine andere Wirkung in diesem Herbst entfaltet. Das Berufungsverfahren wurde zurückgenommen, doch zuvor formulierte das OLG keinerlei Bedenken, dass Augenoptiker*innen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz Netzhautanalysen vornehmen dürfen, sofern sie ihre Kunden darüber informieren, dass das den Besuch bei einem Augenarzt nicht ersetzen kann.

Status Quo - Webinar Nr. 1 von KI vadis Augenoptik
Die mit Expertise auftrumpfende Diskussionsrunde, oben v.l.: Moderator Ingo Rütten, Thorsten Boss (Oculus), Enno Pemöller (Eyetec), Vera Wittlich (Epitop), Fritz Paßmann (Visionix) und Dr. Amir Parasta (Epitop). (Bild: Dagmar Schwall)

Keine Diagnosen, keine Therapien

Das bleibt das Entscheidende: Augenoptiker*innen dürfen keine Diagnosen stellen und keine Therapien bestimmen, insofern ist die „Untersuchung“ und die „Behandlung“ in der Kommunikation der optometrischen Dienstleistungen bereits grenzwertig bzw. mit Superlativen wie „perfekte Analyse“ oder Ähnliches wettbewerbsrechtlich verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Augenoptiker*innen einen Augenarzt als Back-Up oder KI als Unterstützung nutzen.

Da der Beklagte diese zu vermeidenden Fehler in der Bewerbung solcher Angebote dennoch beging, hatte nicht nur das Berufungsverfahren keine Chance auf Erfolg, sondern war auch das Darmstädter Urteil in dieser Art zu erwarten. Es bleibt ein schmaler Grat, den Branchen-Fachleute schon vor 30 Jahren in Kauf nehmen mussten, wenn sie einen Kunden wegen einer Katarakt zum Augenarzt schickten, ohne ihm mitteilen zu dürfen, warum.

Webinar-Reihe „KI vadis Augenoptik“

Diese zwei kontroversen Gerichtsverfahren bestimmten den Auftakt der vierteiligen Webinar-Reihe „KI vadis Augenoptik“. Thema ist: Welche Rolle spielt die Augengesundheitsversorgung für Augenoptiker*innen und welche Rolle der Augenoptiker in der Gesundheitsversorgung – heute und morgen? In dieser Frage dürfen wir uns der Meinung des OLG anschließen. Das folgte in der mündlichen Verhandlung am 15. September 2022 der bereits bekannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes.

Sie hatten in der Vergangenheit geurteilt: „Die in der Tonometrie und der Perimetrie liegende Ausübung der Heilkunde i.S. von § 1 II HeilprG ohne die dazu nach § 1 I HeilprG erforderliche Erlaubnis sowie die Werbung hierfür sind keine nach den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG unlauteren Wettbewerbshandlungen, wenn einer mittelbaren Gefährdung der Gesundheit der Kunden durch einen aufklärenden Hinweis, dass ein krankhafter Befund zuverlässig nur durch einen Augenarzt ausgeschlossen werden kann, hinreichend begegnet wird.“

„Entwarnung“ vom ZVA

Vor diesem Hintergrund war das Verfahren vor dem Oberlandesgericht ein Erfolg gegen den Berufsverband der Augenärzte (BVA), der den Rechtsstreit gegen den beklagten Augenoptiker vorangetrieben hatte. Und Dr. Jan Wetzel, Geschäftsführer des Zentralverbands der Augenoptiker und Optometristen (ZVA), gab im zurückliegenden Webinar auch „Entwarnung“.

Jan Wetzel und andere Diskussionsteilnehmer wiesen darauf hin, dass solche Urteile Einzelfallcharakter besäßen, aber dass immer noch Informationsbedarf auf Seiten der Augenoptiker*innen bestehe, was man darf und wie man kommunizieren sollte. Dr. Amir Parasta und Vera Wittlich (beide Epitop GmbH) gingen auf beides beim Online-Event unter diesen aktuellen Ereignissen und im Hinblick auf das hybride Versorgungsmodell von Epitop ein.

Zuvor hatte bereits Fritz Paßmann als langjähriger Dozent und Referent (und nun für das Schulungsprogramm von Visionix tätig) einen Einblick in die optometrischen Tätigkeitsfelder unserer Branche gegeben und damit die Grundlage für eine interessante Talkrunde zum Ende des Webinars gelegt. Bei dieser verstärkten Thorsten Boss als Vertriebsleiter von Oculus und Enno Pemöller, Geschäftsführer der Eyetec GmbH, die beiden Vorgenannten. 

Nächstes Webinar am 10. Januar 2023

Die Webinare gehen ab 10. Januar 2023 auf die nächsten Schritte ein, zeigen aktuelle telemedizinische Möglichkeiten auf und erklären den Nutzen der KI. Im Januar werden Oculus, Visionix und Eyetec dazu eigene Referenten an den Start bringen, am 01. März mit Retinalyze. Kostenlose Registrierungen sind über unser Eventportal LO:X möglich. /// INGO RÜTTEN

 

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