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Versicherten-Befragung der IKK Südwest

Zufrieden mit Hörgeräte-Versorgung

Laut einer Befragung der IKK Südwest unter Versicherten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, die 2023 Hörgeräte erhielten, zeigten sich Schwerhörige sehr zufrieden mit der Versorgung durch ihren Hörakustiker. Besonders wichtig war ihnen die persönliche Beratung durch qualifiziertes Fachpersonal vor Ort.

Hörakustik Hörgeräte Im-Ohr-Gerät c biha
93 Prozent der Befragten seien laut IKK Südwest mit ihrer Hörgeräte-Versorgung zufrieden oder sehr zufrieden – hier ein Im-Ohr-Gerät (© biha)

93 Prozent der Befragten seien mit ihrer Hörgeräte-Versorgung zufrieden oder sehr zufrieden. Das zeigte eine Befragung der IKK Südwest, die die regionale Krankenkasse unter rund 600 Versicherten durchgeführt hat, die auf eine Hörhilfe angewiesen sind. Ein sehr gutes Zeugnis bescheinigten die Befragten auch ihrem Vor-Ort-Akustiker: 97 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gaben an, dass sie mit der Beratung ebenfalls zufrieden oder sehr zufrieden waren.

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„Unsere Versicherten legen großen Wert auf die fachliche Beratungskompetenz eines der zukunftsfähigsten Gesundheits-Handwerke. Eine nahezu außergewöhnlich hohe Weiterempfehlungs-Rate, die die Befragten ihrem Hörakustiker im Ergebnis ausstellen, untermauert die enge und persönliche Bindung zum Hörakustiker vor Ort, die uns als Innungskrankenkasse ebenfalls sehr am Herzen liegt“, sagt Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest.

„Wir sind stolz darauf, dass die Befragten der IKK Südwest die Beratungsleistung von uns Hörakustikern als herausragend bewerten. Dadurch wird ein weiteres Mal deutlich, wie wichtig die Arbeit mit und am Menschen für unser Handwerk ist. Diese lässt sich durch digitale Tools nicht ersetzen“, sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).

Hörgeräte-Nachfrage nimmt zu

Weltweit seien nach Schätzungen der WHO rund 400 Mio. Menschen von einer beeinträchtigenden Schwerhörigkeit betroffen, rund 30 Mio. Menschen sind nahezu oder vollkommen taub. Allein in Deutschland seien mehr als 9 Prozent der Menschen von einer Hörminderung betroffen – mit steigender Tendenz.

Auch die IKK Südwest könne diesen Trend bestätigen. Allein im ersten Quartal 2024 sei die Anzahl der Verordnungen für Hörhilfen um rund 6 Prozent gestiegen.

Jeder Versicherter mit einer leistungsbegründenden Diagnose habe Anspruch auf Hörhilfen. Dazu gehörten Innenohr-Schwerhörigkeit (Schallempfindungs-Störungen / Luftleitung, Versicherte mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit, Hörbehinderte mit Schallleitungs-Schwerhörigkeit) und Patienten mit Schädigungen des Mittelohrs oder des Außenohrs. Bei einer Erstversorgung und einer Wiederversorgung vor dem Ende der Laufzeit sei eine Verordnung durch einen Hals-Nasen-Ohrenarzt erforderlich.

 

Quelle: IKK Südwest

 

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