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Ablauf und typische Fallstricke

Wie Fördermittel für den Betrieb tatsächlich funktionieren

Förderprogramme gelten vielen Unternehmerinnen und Unternehmern als bürokratisch und schwer zugänglich. Gleichzeitig bleiben jedes Jahr Fördermittel ungenutzt. Am Beispiel des thüringischen Programms InnoInvest zeigt sich jedoch, dass öffentliche Förderung in der Praxis durchaus funktionieren kann – vorausgesetzt, Antragsteller kennen Ablauf und typische Fallstricke.

Fördermittel InnoInvest Screenshot
Fördermittel von InnoInvest (Bild: Screenshot)

InnoInvest richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftsnahe freie Berufe. Ziel ist es, Investitionen zu unterstützen, die im jeweiligen Betrieb eine Innovation darstellen und damit Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität verbessern. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, sofern sie im Unternehmen eine nachvollziehbare Weiterentwicklung darstellen.

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Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Anders als bei klassischen Förderinstrumenten handelt es sich nicht um ein Darlehen, sondern um eine Projektförderung mit festen Zuschussbeträgen, die sich am Investitionsvolumen orientieren. Damit reduziert sich das finanzielle Risiko für investierende Betriebe erheblich.

Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Thüringer Förderportal. Dort wird der gesamte Prozess abgewickelt – von der Antragstellung über Rückfragen der Bewilligungsstelle bis hin zum Verwendungsnachweis. Nach Anlage eines Vorhabens wird eine Vorhabensnummer vergeben, über die das Projekt im persönlichen Dashboard verwaltet wird. Dort können auch weitere Bearbeiter hinzugefügt werden, etwa externe Berater, die über Schreibrechte an der Antragstellung mitwirken können.

Innovationscharakter im Mittelpunkt

Inhaltlich steht der Innovationscharakter des Vorhabens im Mittelpunkt. Gefördert werden keine reinen Ersatzinvestitionen, sondern Maßnahmen, die im Betrieb eine erkennbare Weiterentwicklung darstellen. Entscheidend ist daher eine klare und nachvollziehbare Beschreibung des Projekts. Gerade dieser Teil wird von Antragstellern häufig unterschätzt, obwohl er für die Bewertung des Vorhabens zentral ist.

Ein weiterer formaler Punkt betrifft die Wirtschaftlichkeit der Investition. Für Anschaffungen müssen in der Regel mindestens drei vergleichbare Angebote vorgelegt werden. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass öffentliche Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden. Für Antragsteller bedeutet das zusätzlichen organisatorischen Aufwand, da Angebote eingeholt und dokumentiert werden müssen.

Zum Antrag gehören außerdem weitere Unterlagen, etwa eine De-minimis-Erklärung, die KMU-Einstufung sowie ein Nachweis der gesicherten Finanzierung. Letzteres ist besonders wichtig, da der Zuschuss erst nach Abschluss des Vorhabens ausgezahlt wird. Unternehmen müssen die Investition daher zunächst selbst vorfinanzieren.

Besonderheit Existenzgründung

Eine Besonderheit ergibt sich für Unternehmen im ersten Jahr nach der Gründung. In vielen Förderprogrammen gelten sie formal als Existenzgründung.  Auch bei InnoInvest können in solchen Fällen zusätzliche Angaben zur wirtschaftlichen Situation oder zur Finanzplanung erforderlich sein.

Ein häufiger Fehler betrifft den Zeitpunkt der Antragstellung. Förderfähig sind nur Vorhaben, deren Durchführung erst nach Antragstellung beginnt. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Lei­stungsvertrages. Gleichzeitig erlaubt die Richtlinie, dass ein Projekt bereits nach Antragstellung gestartet werden darf, auch wenn der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegt. Dieses Vorgehen ist zulässig, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.

Die Bearbeitung eines Antrags dauert in der Praxis meist mehrere Wochen. Rückfragen der Bewilligungsstelle sind nicht ungewöhnlich, insbesondere wenn Unterlagen unvollständig sind oder Erläuterungen präzisiert werden müssen. Das Förderportal erleichtert dabei die Kommunikation, da Dokumente direkt hochgeladen und der Bearbeitungsstand jederzeit eingesehen werden können.

Publizitätspflicht

Eine weitere Besonderheit des Programms ist die sogenannte Publizitätspflicht. Da InnoInvest aus Mitteln des EFRE-Programms 2021–2027 finanziert wird, müssen Zuwendungsempfänger auf die Förderung durch die Europäische Union und das Land Thüringen hinweisen. Dazu gehört auch eine Sichtbarkeit in digitalen Medien. Geförderte Projekte sollen beispielsweise auf Webseiten oder in sozialen Netzwerken wie LinkedIn oder Facebook kurz vorgestellt werden – mit Projektbeschreibung, Zielsetzung, Ergebnissen sowie dem EU-Emblem und dem Hinweis „Kofinanziert von der Europäischen Union“.

Nach Umsetzung der Investition folgt der Verwendungsnachweis. Erst danach wird der Zuschuss ausgezahlt. Mit der Abschlusszahlung beginnt die Zweckbindungsfrist, während der die geförderten Wirtschaftsgüter im Unternehmen verbleiben und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden müssen.

Der praktische Eindruck aus der Arbeit mit Förderprogrammen wie InnoInvest ist eindeutig. Fördermittel können einen erheblichen finanziellen Spielraum schaffen, erfordern jedoch eine sorgfältige Vorbereitung. Viele Hürden entstehen weniger durch komplexe Regeln als durch unvollständige Unterlagen oder missverstandene Verfahrensschritte. Wer den Prozess strukturiert vorbereitet und den Innovationsgedanken klar darstellt, kann Förderprogramme erfolgreich nutzen und Investitionen schneller realisieren.

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Thorsten Boss zog als Grundlage für diesen Erfahrungsbericht öffentlich zugängliche Informationen der Thüringer Aufbaubank zum Förderprogramm InnoInvest, das Thüringer Förderportal sowie praktische Erfahrungen aus der Begleitung von Förderanträgen zu Rate.

 

Artikel aus der eyebizz 3.2026 (Mai/Juni)