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Im Rahmen der Kooperation

Schweizer und Optelec: 2.000 LowVision-Versorgungen

Durch die Kooperation mit Optelec kann Schweizer dem Augenoptiker seit Anfang 2017 den einfachen Zugang zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen anbieten, wenn es um die LowVision-Versorgung geht. Im März konnte Schweizer die 2.000ste Versorgung mit elektronischen vergrößernden Sehhilfen im Rahmen der Kooperation vermelden.

Schweizer und Optelec feiern 2.000ste Koop-LowVision-Versorgung - die Herren Jakobs und Damerow
Lukas Damerow (rechts) überreicht LowVision-Berater Falko Jakobs von Optik Erben, Kiel, den Präsentkorb für die 2.000ste Versorgung im Rahmen der Kooperation mit Schweizer und Optelec

Jeder Fünfte über 70 Jahre sieht, nach Angaben des „Kuratorium Gutes Sehen“ (KGS), so schlecht, dass er mit seiner Standardbrille nicht mehr zurechtkommt. Helfen können hier spezielle optische oder optoelektronische Vergrößerungsgeräte, die den Kontrast verstärken und bei denen die Vergrößerung angepasst werden kann.

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Durch die Kooperation mit Optelec kann Schweizer dem Augenoptiker seit Anfang 2017 den einfachen Zugang zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen anbieten, wenn es um die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten geht. Denn unter bestimmten Voraussetzungen haben Betroffene Anspruch auf eine Kostenbezuschussung bzw. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Mit dem RundumSorglos-Paket von Schweizer wickelten immer mehr Augenoptiker den kompletten Vorgang einer Versorgung mit elektronisch vergrößernden Sehhilfen ab.

Die Vorteile der Kooperation seien:

  • Zusätzliche Kompetenz im Bereich LowVision
  • Optimale Kundenbindung auch über die Brille hinaus
  • Gewinnbringender Bereich ohne besonderen Mehraufwand
  • Abwicklung bei allen Krankenkassen und Kostenträgern möglich

Diese Vorteile hätten auch Optik Erben in Kiel überzeugt. Am 22. März gratulierte deshalb Lukas Damerow, Gebietsverkaufsleiter der Firma Schweizer, Augenoptiker und LowVision-Berater Falko Jakobs zur 2.000sten Versorgung im Rahmen der Kooperation.

Je nachdem, wie viel Leistung der Augenoptiker bei der Versorgung eines LowVision-Kunden mit elektronischen Sehhilfen übernimmt, entwickele sich auch die Vergütung.

Die Leistungsstufen seien in der Broschüre „Krankenkassenversorgung leicht gemacht“ anschaulich erklärt. Generell sind alle Unterlagen, die zur Abwicklung benötigt werden, im Kooperations-Ordner „Jetzt alles aus einer Hand!“ zusammengefasst.

 

Quelle: Schweizer

 

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