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ZVA-Positionspapier

Online-Sehteste keine Alternative zur Sehstärkenbestimmung beim Augenoptiker

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) informiert in einem aktuellen Positionspapier, dass Online-Sehtests nicht den Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie (AQRL) entsprechen. Konkret kritisiert der Verband, dass keines der bekannten Internet-Angebote den nötigen Nachweis erbringe, vergleichbar präzise Ergebnisse zu liefern wie die Messungen von Augenoptikern und Optometristen, die AQRL-konform arbeiten. „Bei einem Online-Sehtest können weder ein Anamnesegespräch noch die erforderliche Untersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Schwierigkeiten erfolgen“, erklärt Christian Müller, ZVA-Vizepräsident und Vorsitzender des Fachwissenschaftlichen Ausschusses.

Nicht minder schwer wiege zudem der Umstand, dass beim Abschluss solcher Tests systembedingt bisher keine Prüfung des beidäugigen Sehens mit den ermittelten Werten stattfinden könne. Der Verband rät Verbrauchern daher davon ab, basierend auf den Ergebnissen derartiger Online-Sehtest-Angebote Brillen oder Kontaktlinsen zu bestellen.

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Online-Sehteste ermitteln Sehschwäche nur unzureichend

Anbieter von Online-Sehtesten versprechen dem Verbraucher, mit Hilfe computergestützter Verfahren eine Sehstärkenbestimmung durchführen zu können, ohne dass die Kunden dafür ihr Zuhause verlassen müssen. Das Ziel solcher Angebote, die über den Internetbrowser ausgeführt werden, ist die Ermittlung von Bestellwerten für Brillengläser oder Kontaktlinsen.

Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) weist darauf hin, dass aktuell am Markt verfügbare Verfahren nicht den geltenden Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie (AQRL) entsprechen. So kritisiert der Fachwissenschaftliche Ausschuss des ZVA ganz konkret, dass keines der Angebote gegenwärtig den nötigen Nachweis erbringe, vergleichbar präzise Ergebnisse zu liefern wie die Messungen von Augenoptikern und Optometristen, die AQRL-konform arbeiten.

Augenglasbestimmung ist nicht umsonst langjährig ausgebildeten Berufsträgern vorbehalten

Die sogenannte Augenglasbestimmung ist nach deutschem Handwerksrecht nicht umsonst Augenoptikermeistern und adäquat ausgebildeten Berufsträgern vorbehalten. Online-Angebote können daher einem Vergleich zu dieser durch qualifizierte Fachkräfte vorgenommenen Messung nicht standhalten, wie der Verband betont.

Asthenopische Beschwerden können die Folge sein

Durch Online-Verfahren ermittelte Bestellwerte können zu einer fehlerhaften Versorgung der individuellen Sehschwäche führen. Neben der eingeschränkten Sehleistung leiden die Betroffenen dann an zusätzlichen Beschwerden, die sie vielleicht zunächst gar nicht auf die neue Brille oder die Kontaktlinsen zurückführen. Zu diesen sogenannten asthenopischen Beschwerden zählen Kopfschmerzen, Muskelverspannungen im Bereich der Halswirbelsäule, Schwindel oder Übelkeit. Vor diesem Hintergrund rät der Fachwissenschaftliche Ausschuss des ZVA davon ab, Online-Sehteste zu verwenden, die der Ermittlung von Bestellwerten für Brillen oder Kontaktlinsen dienen.

Hintergrund: Was sehen die Arbeits- und Qualitätsrichtlinien für Augenoptik und Optometrie vor?

  • Augenoptiker und Optometristen ermitteln in einem Anamnesegespräch u.a. die individuellen Sehanforderungen des Kunden. Sie verschaffen sich in diesem Gespräch darüber hinaus wichtige Informationen zu zurückliegenden (ärztlichen) Untersuchungen und Behandlungen oder Erkrankungen, die Auswirkungen auf das visuelle System und seine Versorgung haben können. Diese Erkenntnisse fließen dann in die individuell benötigte Sehhilfe ein. Ein Online-Test kann diesen bedeutenden Aspekt einer Sehhilfenversorgung nicht annähernd so umfassend umsetzen wie eine ausgebildete Fachkraft.
  • Die Reaktion des Kunden oder Patienten während einer Messung erlaubt wichtige Rückschlüsse auf die Verträglichkeit und Akzeptanz von Korrektionswerten. Online-Verfahren fehlt diese Möglichkeit. Auch bleiben bestimmte Sehfehler durch die fehlende bzw. stark eingeschränkte Interaktion möglicherweise unentdeckt. Dies kann zu unerwünschten Effekten und Unverträglichkeiten der Sehhilfen führen, die auf Basis der Ergebnisse eines Online-Sehtests hergestellt werden.
  • Damit das Zusammenspiel beider Augen (Binokularsehen) ohne Anstrengung in unterschiedlichen Sehentfernungen und bei verschiedenen Sehanforderungen auch mit einer (neuen) Brille reibungslos funktioniert, ist ein Feinabgleich der monokular (einäugig) ermittelten Refraktionswerte sowie eine anschließende Binokularprüfung essentiell. Beide Schritte sind für die Verträglichkeit der späteren Brille unerlässlich, können bei Online-Sehtesten jedoch aus technischen Gründen nicht stattfinden.
  • Auch ist dem Verband kein Online-Sehtest bekannt, der auf weitere verbreitete Formen einer Fehlsichtigkeit wie Weitsichtigkeit (Hyperopie), Alterssichtigkeit (Presbyopie), stärkere Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) sowie mittelbis höhergradige Kurzsichtigkeit (Myopie) prüft.

Aus all diesen Gründen stellen derartige Online-Angebote nach Meinung des ZVA keine Alternative zur Sehstärkenbestimmung beim Augenoptiker dar. 

Herausgeber: ZVA • Alexanderstraße 25a • 40210 Düsseldorf E-Mail: info@zva.de www.zva.de

ZVA-Positionspapier Online-Sehteste

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Salve EYEBIZZ an ZVA bitte weiterleiten:
    Warum wird hier nicht sofort der Anwalt bemüht?
    Eine windige Stellungnahme von unserem Verband.
    Eigentlich gehört dieser Artikel in die Bunte oder Stern und nicht in eine Fachzeitschrift. Der Endverbraucher gehört darüber informiert.
    “FINGER WEG VOM ONLINESEHTES” Das wäre mal eine Schlagzeile.
    Wozu brauche ich eine Präqualifizierung, wenn mein Verband so lasch darauf reagiert???
    Diese Onlinesehteste geören sofort verboten. Viel zu gefährlich. Außer wir fahren alle nur Tretroller und Dreirad.
    Kann mal jemand (Wichtiger) unseren Interessenvetretern sagen, dass hier nicht mit “Eiteitei und wird schon nicht so schlimm sein” reagiert wird.
    Hier gehört eine sofortige Unterlassungklage oder was auch immer hin.
    Der ZVA kann sich dann auch auf die Fahne schreiben, dass er grob fahrlässig handelt, wenn hier nicht massiv dagagen vorgegangen wird.
    Wozu brauche ich den Verband????
    Es werden ja auch keine unangekündigten Kontrollen durchgeführt.
    Um die Meisterpräsenz zu testen.
    Wieso darf ein Mr. Spex offline Brillen verkaufen ohne Meister vor Ort?
    Auch hier geht der Verband zu lasch ran.
    In diesem Sinne frohes Schaffen.
    Wird wahrscheinlch eh keinerlei Reaktion hervorrufen.

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