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EU-Gesetzgebung und Corona

Medizinprodukte-Verordnung: Brüssel verschiebt Umsetzung

(Brüssel) – Eigentlich sollte das Medizinprodukte-Anpassungsgesetz-EU (MPAnpG), das auch die Augenoptik nicht unwesentlich betrifft, ab dem 26. Mai 2020 verbindlich umgesetzt werden. Aber auch hier wirkt sich die Corona-Krise aus. Um alle Energie auf die Bekämpfung der Pandemie zu verwenden, beschloss das Europäische Parlament und der Rat die Verschiebung der Anwendung der Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr – bis zum 26. Mai 2021.

EU-Parlament in Brüssel - Medizinprodukte-Gesetz
Das EU-Parlament in Brüssel (Bild: Pixabay)

Die Europäische Kommission begrüßte vergangene Woche die Annahme des Vorschlags durch das Europäische Parlament und den Rat, das Datum der Anwendung der Verordnung über Medizinprodukte um ein Jahr zu verschieben. Dies solle es allen Hauptakteuren – Mitgliedstaaten, Gesundheitseinrichtungen und Wirtschaftsakteuren – ermöglichen, dem Kampf gegen die andauernde Coronavirus-Pandemie Vorrang einzuräumen. Der angenommene Änderungsantrag berücksichtige die Notwendigkeit einer erhöhten Verfügbarkeit von lebenswichtigen medizinischen Geräten in der gesamten EU und soll gleichzeitig weiterhin die Gesundheit und Sicherheit der Patienten sicherstellen, bis die neue Gesetzgebung in Kraft tritt.

Die Vizepräsidentin für die Förderung unseres europäischen Lebensstils, Margaritis Schinas, dazu: „Ich begrüße es, dass das Europäische Parlament und der Rat in Rekordzeit den Vorschlag angenommen haben, den Zeitpunkt der Anwendung der Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr zu verschieben. Wir sind entschlossen, dass unsere medizinischen Industrien all ihre Energie in das investieren, was wir brauchen: Sie sollen helfen, die Pandemie zu bekämpfen. Die Europäische Union wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um unsere Gesundheitssysteme in der Stunde der Not zu unterstützen.“

Die angenommene Änderung verschiebt die Anwendung der Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr – bis zum 26. Mai 2021.

Medizinprodukte-Anpassungsgesetz und Augenoptik

Beim ZVA-Delegiertentreffen im März in Dresden hatte ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod zum aktuellen Stand für die Augenoptik berichtet. Es bestand im Vorfeld die Sorge, dass das zur Umsetzung erforderliche Anpassungsgesetz zwingend eine schriftliche ärztliche Verordnung erforderte. Diese Sorge hatte sich kurz vor der Tagung in Dresden erledigt: Der Bundestag habe dem EU-Medizinprodukte-Anpassungsgesetz zugestimmt – „in der uns genehmen Form“, verkündete Truckenbrod den Delegierten.

 

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