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Test und Mitarbeit an Umsetzung

Gesundheits-Handwerke: Pilotprojekt eVerordnung mit AOK

Gemeinsam mit anderen Partnern des von den Gesundheits-Handwerken initiierten größten deutschen Pilotprojekts zur Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel testet der AOK-Bundesverband und sechs weitere Landes-AOKs seit Mitte April die eVerordnung vom Kosten-Voranschlag bis zur Abrechnung.

eVerordnung eVO-Logo-final-claim (Quelle: biv-ot)
eVerordnung: eVO-Logo-final-claim (Quelle: biv-ot)

Das Pilotprojekt eVerordnung habe die Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die eVerordnung der Hilfsmittel-Versorgung zum Ziel. Dabei würden die Prozesse stufenweise für alle Nutzer der eVerordnung für Hilfsmittel – Ärzte, Leistungs-Erbringer der verschiedenen Gesundheits-Handwerke, Patienten und Kostenträger – optimiert. Die Schnittstellen würden transparent gestaltet und das Pilotprojekt wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik (Nationale Agentur für Digitale Medizin) ausgerichtet.

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Aus Sicht der Gesundheits-Handwerke müsse die Wahlfreiheit beim Leistungs-Erbringer für die Versicherten weiterhin gewährleistet werden. Diese komplexe Digitalisierung der Hilfsmittel-Verordnung könne nur gemeinsam erfolgreich umgesetzt und damit die Versorgung der Versicherten langfristig gesichert werden.

Pilotprojekt eVerordnung

Mit dem Projektbeitritt des AOK-Bundesverbands und der AOKs Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordost, Nord-West, PLUS für Sachsen und Thüringen sowie Sachsen-Anhalt sei laut AG Gesundheits-Handwerke im ZDH (Berlin) ein neuer Meilenstein erreicht: „Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist ein wichtiger Schritt für die Prozess-Optimierung. Ziel des Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes über den Versicherten und den Kosten-Voranschlag des Leistungs-Erbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden.“

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2027 alle Augenoptiker, Hörakustiker, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten und Sanitätshäuser elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten können, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen.

 

Quelle: Bundesinnung der Hörakustiker (biha)

 

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