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Lieferprogramme und Geld-zurück-Aktion

CooperVision-Kampagne für Kaufanreize

„Der Augenblick, wenn niemand die Augen Ihrer Kunden besser versteht als Sie.“ Unter dieser Überschrift startet CooperVision mit einer breit angelegten Kampagne in das dritte Quartal 2020 und möchte damit seine Fachhandelspartner in der neuen Post-Corona-Normalität unterstützen sowie die Kontaktlinsenträger ansprechen. 

CooperVision - Cashback-Kampagne
Cashback-Kampagne ab 1. Juli 2020 (Bild: CooperVision)

Während der Kontaktbeschränkungen und Ladenschließungen haben viele Verbraucher ihr Einkaufsverhalten verändert und ihre Einkäufe ins Internet verlegt. Dieser Beschaffungsweg hat sich als durchaus Covid-19 und allgemein tauglich erwiesen: kontaktlos, gefahrlos, praktisch und bequem. So ist zu beobachten und weiterhin zu erwarten, dass ein Teil der Konsumenten beim Online-Kauf bleiben wird.

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Für den stationären Handel gilt es daher, diese Neuorientierung zeitnah in all ihren Aspekten zu reflektieren und mit effektiven Maßnahmen aufzufangen, um die Kunden unter den veränderten Voraussetzungen wieder für sich zu gewinnen und weiter eng an sich zu binden. Genau mit dieser Zielsetzung hat CooperVision eine umfassende Kampagne ins Leben gerufen, mit der das Unternehmen seine stationären Partner beim Wieder-anlaufen des Tagesgeschäftes begleitet.

Die Kampagne spricht sowohl den Fachhandel als auch den Endverbraucher an. Mit den Lieferprogrammen „CooperVision Direct“ für einmalige Direktlieferungen und „Direct Xtra“, einem Kundenmanagement-System mit der Option terminierbarer Lieferabonnements kann der Augenoptiker seine Kunden selbst online verwalten und auf Wunsch wie bei einer Internetbestellung direkt und kontaktlos beliefern lassen.

CooperVision: Geld-zurück-Aktion

„Cashback“ heißt es für den Kontaktlinsenträger in der Geld-zurück-Aktion, mit der der Fachhandel seinen Kunden im Rahmen der CooperVision-Kampagne einen besonderen Kaufanreiz bieten kann. Für Einkäufe, die zwischen dem 1. Juli und 16. Oktober 2020 getätigt werden, gibt es Geld zurück. Die Aktion gilt für alle CooperVision-Monats- und Einmalkontaktlinsen – je nach Sortiment des Augenoptikers als Marken-, Hausmarken- oder exklusivem Eigenmarkenprodukt –, und für den Kauf von mindestens zwei Packungen des gleichen Produkts in der 3er-, 6er-, 30er- oder 90er-Box.

Auf der Basis einer definierten Staffelung erhält der Kontaktlinsenkunde nach Vorlage des Kaufbelegs bis zu 40 Euro (in der Schweiz bis zu 40 CHF) zurück. Über die genauen Staffelungen, Teilnahmebedingungen und den Ablauf informiert ein Kundenflyer, der dem Fachhandel zur Auslage am Point of Sale zur Verfügung gestellt wird. Details erfährt man ebenfalls bei einem Besuch auf www.coopervision.de/cashback.

Um den stationären Handel darüber hinaus online bei der Akquise zu unterstützen und eine breite Öffentlichkeit für die Kampagne zu gewinnen, sind von CooperVision Werbeaktionen auf verschiedenen digitalen Plattformen und Social-Media-Kanälen vorgesehen. Für den Point of Sale gibt es neben dem detaillierten Informationsflyer aufmerksamkeitsstarke Poster und Sticker für das Schaufenster, die die Kampagne anteasern und den Endkunden zur Teilnahme einladen.

Weitere Infos zur Kampagne haben die CooperVision-Gebietsleiter.

 

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