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Aufstockung des Konjunkturpakets um 50 Mio. Euro

Spectaris-Einsatz für mehr Forschungs-Förderung des Mittelstands

Spectaris hatte sich mit seinen Partnern dafür stark gemacht, dass zusätzliche Mittel in das Budget des mittelstandsorientierten Forschungsförderprogramms „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) fließen können. Der Bundesrat hat Anfang Juli dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 zugestimmt und damit weitere 50 Millionen Euro für den Etat „Industrieforschung für Unternehmen“ im Rahmen des Konjunkturpakets auf den Weg gebracht.

Der Zweite Nachtragshaushalt sehe Mittel im Umfang von 500 Millionen Euro für „außeruniversitäre Forschungseinrichtungen” vor. Im Regierungsentwurf vom 17. Juni dieses Jahres wurden diese Mittel zunächst vollständig dem Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Haushaltstitel 685 01, zugeordnet. Nach den am 3. Juli beschlossenen Verbesserungen durch den Haushaltsausschuss werden nun stattdessen 400 Millionen Euro dem Etat des BMBF zugeordnet und weitere 100 Millionen Euro dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

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Spectaris - Geschäftsführer Jörg Mayer
Spectaris-Geschäftsführer Jörg
Mayer (Bild: Spectaris)

Die auf den Einzelplan des BMWi entfallenen 100 Millionen Euro teilten sich in 50 Millionen Euro für die Industrieforschung für Unternehmen (Förderprogramme IGF und INNO-KOM) und 50 Millionen Euro für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) für industriebezogene Forschungsprojekte auf.

„Das sind gute Nachrichten für die vorwettbewerbliche Forschungsförderung des Mittelstands, der durch die Coronakrise besonders in Mitleidenschaft gezogen wird – auch wenn die zusätzlichen 50 Millionen Euro für IGF und INNO-KOM auch schon vor Corona notwendig gewesen wären“, erklärt Spectaris-Geschäftsführer Jörg Mayer.

Spectaris: Weitere Verbesserungen notwendig

Um die hohe Wirksamkeit der Programme voll zu entfalten, müssten mit der Aufstockung der Förderetats jedoch auch die sogenannten „Verpflichtungsermächtigungen“ für die kommenden beiden Haushaltsjahre angehoben werden, da die Projekte meist zweijährig sind und die Fortsetzung der Förderung in den Folgejahren garantiert sein muss, um starten zu können. Zur Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen lägen jedoch bisher keine Informationen vor.

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Forschungsförderung des Bundes stellt die vom forschungsintensiven Mittelstand seit Jahresbeginn erwartete und nun bekanntgegebene Festlegung der Bescheinigungsstellen für die steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben dar. Den Zuschlag in dem Vergabeverfahren erhielten die AiF Projekt GmbH, das DLR und das VDI Technologiezentrum (VDI-TZ).

„Im Rahmen der Corona-Konjunkturmaßnahmen müsste für kleine und mittlere Unternehmen nun auch das Forschungszulagengesetz noch attraktiver gestaltet werden, indem die prozentuale Forschungszulage erhöht wird und sich dadurch der Anreiz für zusätzliche Innovationsanstrengungen der Hightech-Industrien erhöht“, so Mayer abschließend.

 

Quelle: Spectaris

 

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