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Augenoptiker dürfen Berufskraftfahrer testen

ZVA: Ausweitung der Sehtest-Befugnis in Kraft

Die Ausweitung der Sehtest-Befugnis auf die Fahrerlaubnis-Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgast-Beförderung ist in Kraft, so der ZVA.

Sehtest ZVA
Seit dem 18. August können Augenoptik-Betriebe die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens auch für die entsprechenden Berufskraftfahrer-Klassen durchführen und bescheinigen, so der ZVA

Seit dem 18. August können Augenoptik-Betriebe die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens durchführen und bescheinigen. Für den Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) ist die Neuregelung ein bedeutender berufspolitischer Erfolg und eine klare gesetzliche Anerkennung der augenoptischen und optometrischen Fachkompetenz.

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Wer eine Fahrerlaubnis für die entsprechenden Berufskraftfahrer-Klassen beantragt oder verlängert, muss gegenüber der Fahrerlaubnis-Behörde eine umfassendere Untersuchung seines Sehvermögens nachweisen. Mit der neuen Regelung können nun auch Augenoptik-Betriebe die dafür vorgesehenen Überprüfungen der zentralen Tagessehschärfe, des Farbensehens, des Kontrast- oder Dämmerungs-Sehens, des Gesichtsfelds und des Stereosehens durchführen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

„Für Lkw- und Busfahrer wird es künftig deutlich mehr Möglichkeiten geben, die vorgeschriebene Seh-Überprüfung wohnortnah und ohne unnötige Wartezeiten durchführen zu lassen. Gleichzeitig ist die Neuregelung ein wichtiger berufspolitischer Erfolg für die Augenoptik: Der Gesetzgeber erkennt damit ausdrücklich an, dass Augenoptiker über die fachliche Kompetenz verfügen, solche für die Verkehrssicherheit wichtigen Untersuchungen qualitätsgesichert durchzuführen“, erklärt ZVA-Präsident Kai Jaeger.

ZVA: Zusätzliche Kapazitäten für Berufskraftfahrer

Mit der Öffnung für Augenoptik-Betriebe kann das bestehende Angebot an Untersuchungsstellen deutlich erweitert werden.

Gerade für die Transport- und Personenverkehrs-Branche, die auf planbare Abläufe angewiesen ist, kann die Erweiterung der Untersuchungs-Möglichkeiten eine spürbare Entlastung bedeuten. Nach Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats könnten jährlich rund 125.000 Personen von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Neben kürzeren Wegen und einer besseren Verfügbarkeit von Terminen sind damit auch finanzielle Einsparungen möglich.

Fachkompetenz und Verkehrssicherheit

Die Erweiterung der Untersuchungs-Befugnis bedeute dabei keine Absenkung der Anforderungen. Augenoptik-Betriebe müssen für die Durchführung über die erforderlichen Fachkräfte, Geräte und betrieblichen Voraussetzungen verfügen. Für den ZVA, der entsprechende Umsetzungs-Empfehlungen für Innungsmitglieder erarbeitet hat, ist dies zugleich eine konsequente Nutzung vorhandener fachlicher Strukturen: Augenoptiker und Optometristen verfügen über umfassende Kompetenzen bei der Prüfung des Sehvermögens und sind flächendeckend und wohnortnah erreichbar.

Der ZVA hatte sich im politischen Verfahren intensiv für die Einbeziehung der Augenoptik eingesetzt. Nachdem der Bundesrat der entsprechenden Verordnung am 10. Juli 2026 zugestimmt hatte, wurde sie am 17. August im Bundesgesetzblatt verkündet. Die für die Augenoptik maßgeblichen Änderungen gelten seit dem 18. August 2026.

 

Quelle: ZVA