Wertgarantie: Brillen-Versicherung mit unschlagbaren Argumenten
von Redaktion,
Wertgarantie bietet mit dem Versicherungsschutz für Brillen einen echten Mehrwert an. „2024 haben wir ein Pilotprojekt ins Leben gerufen und aufgrund der hohen Nachfrage aus der Branche der Mischbetriebe aus Hörakustik und Optik im Anschluss unser stärkstes Versicherungsprodukt, den Komplettschutz, auf Brillen ausgeweitet. Mittlerweile wird an mehr als 80 verschiedenen Standorten der Wertgarantie- Komplettschutz für Brillen angeboten. Darunter sind viele traditionelle Hörakustiker und Mischbetriebe, aber auch inhabergeführte Filialisten“, so Marcus Wagner, Sales Manager bei Wertgarantie.
Denn Optiker kennen diese Situation: Ein paar Wochen nach Erwerb kommt der Kunde mit der Brille zurück: Ein kaputtes oder stark zerkratztes Glas, ein abgebrochener Bügel oder ein anderer Schaden, beispielsweise an der teuren Gleitsichtbrille sorgen für eine Reklamation. Der Kunde hofft auf Kulanz und der Optiker muss nun entscheiden, inwieweit er entgegenkommen und etwas für die Kundenbindung tun kann.
Die Reparaturkosten-Versicherung für Brillen entspannt die Lage. Sie schützt vor Risiken wie Bruch, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust. Besonders interessant: Auch bereits gebrauchte Brillen können problemlos mit aufgenommen werden: Egal wie alt – egal wo gekauft – egal welcher Hersteller.
Das sagt der Optiker
Die Vorteile werden auch von Optikern und Hörakustikern immer häufiger bestätigt, wie auch von Augenoptikmeister Philipp Lange, Sattler Optik und Hörgeräte in Einbeck. Lange bietet seinen Kunden seit dem Start der Pilotphase die Brillenversicherung von Wertgarantie zur Wertsicherung an, nachdem bereits die Hörgeräteversicherungen mehr als nur erfolgreich über den Spezialversicherer laufen. „Jeder Kunde erhält von uns eine persönliche und umfassende Beratung. Damit Kunden lange etwas von ihren neuen Lieblingsstücken haben, gibt es die Möglichkeit diese abzusichern. Das nehmen viele Kunden an“, sagt Lange.
Dabei nutze man die Zeit während eines Beratungsgesprächs, um auf die Möglichkeit der Wertgarantie-Brillenversicherung hinzuweisen und die Konditionen, wie die zwölfmonatige Mindestlaufzeit, die jährliche Kündigungs-Möglichkeit und den Neukaufbonus von mindestens 150 Euro, zu erläutern. Kommt es zu einem Schadenfall, ruft der Kunde im Betrieb an, schildert den Vorfall und das entsprechende Ersatzteil wird besorgt. Ist der Schaden behoben, wird dieser auf dem Portal des Versicherers gemeldet, Fotos werden hochgeladen und die Rechnung eingereicht.
Marcus Wagner, Sales Manager (Bild: Wertgarantie / Markus Nitsche Fotografie)
„Die Überweisung des Geldes an uns Optiker erfolgt in der Regel umhegend, zudem erhält der Kunde per Mail eine Bestätigung, in der ersichtlich ist, dass der Betrag für die Reparatur vom Versicherer erstattet wurde“, lobt Lange die Transparenz für den Kunden und empfiehlt so die Nutzung der Versicherung. So profitieren beide Seiten: Der Kunde erhält seine Brille repariert zurück, der Optiker spart unnötige Argumentationen und Kulanzen – und kann sich sicher sein, dass sein Kunde zufrieden ist und jederzeit gerne ins Geschäft zurückkehrt.