Techniker Krankenkasse zahlt für Augenscreenings beim Augenoptiker
von Ingo Rütten,
Vor wenigen Tagen berichtete die Techniker Krankenkasse, dass ein Vertrag zur besonderen Versorgung mit Mirantus Health geschlossen wurde, der TK-Versicherten die Möglichkeit von Augenuntersuchungen mit digitaler Auswertung durch Augenärzte anbietet – kostenlos. Dies ist ein weiterer Schritt in der langen Geschichte des Augenscreenings in der Augenoptik und ein gewaltiger Schritt nach vorne in Sachen Augengesundheitsvorsorge in Deutschland. Der Selektivvertrag mit der größten Krankenkasse Deutschlands ist zunächst auf zwei Jahre angelegt und gilt nur für das Bundesland Sachsen.
Das Mirantus-Team aus Berlin muss nun vielleicht weniger durch die ländlichen Teile Sachsens fahren, denn ab sofort könnten zumindest TK-Versicherte dort beim „Mirantus“-Augenoptiker einen kostenlosen Augen-Check-up vornehmen lassen. (Foto: Mirantus Health)
Den Verbrauchern in Sachsen wird das sicherlich schmecken: Hier spielt der niederschwellige Zugang zu einer wohnort- und zeitnahen Augenuntersuchung seine Stärken aus, denn hier ist der Mangel an freien Augenarztterminen in erreichbarer Nähe besonders groß. Damit gehe die TK „mit Mirantus und einem innovativen Angebot gegen eine angespannte Versorgungssituation in Sachsen vor“, heißt es von Seiten der TK. Fraglich aber, ob ein solcher Vertrag auch allen Augenoptikern und Augenoptikerinnen schmecken wird – es soll ja durchaus Gegenden in dieser Republik geben, in denen die Preise für Augenvorsorge nicht die erste Geige spielen und entsprechend auch ohne Krankenkassenleistungen akzeptiert sind.
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Die Versorgungslage in Deutschland spricht aber generell für sich, vor allem im Hinblick auf die Zukunft. Sie spitze sich zu, so Dr. Claus Gruber. „Schon heute sind etwa 30 Prozent aller Augenärzte 60 Jahre oder älter. Zugleich wird die Zahl altersbedingter Augenerkrankungen mit dem demographischen Wandel um 20 Prozent über die nächsten 20 Jahre weiter ansteigen. Dies führt zu Versorgungsengpässen und fordert neue und innovative Versorgungsmodelle. Die Techniker Krankenkasse fördert mit dem Selektivvertrag mit Mirantus Health die Innovation in der Versorgungslandschaft und bringt so die Versorgung näher zu ihren Versicherten.“
Dass die Techniker Krankenkasse nun mit Mirantus zusammenarbeitet, darf als Etappensieg für das Berliner Gesundheitsunternehmen gegen die weiteren Anbieter am Markt angesehen werden. Das in Sachsen eingesetzte Modell hat Gruber, Gründer von Mirantus, selbst aus seiner Zeit an der renommierten Augenklinik Moorfields Eye Hospital in London mitgebracht und orientiert sich stark am sogenannten Diagnostic Hub Modell aus Großbritannien. Was dort normal ist, gilt hierzulande noch als Coup – wird aber so oder ähnlich schon seit Ewigkeiten auch bei uns immer wieder diskutiert und als Maßstab herangezogen.
Augenoptiker und Optometristen ermöglichen demnach niederschwellige, einfach zugängliche und standardisierte Augenuntersuchungen vor Ort, während eine digitale Auswertung durch Augenärzte aus der Ferne im Nachgang erfolgt. Dieser Ansatz hilft in Großbritannien bereits, die stetig wachsenden Patientenzahlen zu bewältigen und gleichzeitig Augenärzte so zu entlasten, dass sich diese auf die behandlungsbedürftigen Fälle konzentrieren können.
Dass diese Untersuchungen keine ärztlichen Diagnosen oder Behandlungen ersetzen, muss stets dazu erwähnt werden – auch wenn es uns in der Augenoptik noch so selbstverständlich erscheint. Genauso wie die Tatsache, dass bei auffälligen Messergebnissen eine augenärztliche Abklärung nötig ist. Das alles ist nicht neu und auch so ähnlich vom Wettbewerb bekannt.
In der Praxis und im Detail haben sich die Vertragspartner auf folgendes Vorgehen geeinigt. Das Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren ohne akute Augenbeschwerden. TK-Versicherte in Sachsen erhalten dann über den Vertrag kostenfreien Zugang zu der Augenuntersuchung mit digitaler Auswertung durch Augenärzte. Die Ergebnisse der Untersuchung erhalten die Versicherten innerhalb von 24 bis 72 Stunden per E-Mail. Sollte eine augenärztliche Behandlung nötig sein, unterstützt Mirantus, einen Termin in einer augenärztlichen Praxis zu vereinbaren. In Anspruch genommen werden kann das Angebot bei teilnehmenden Mirantus-Partnern oder in den „Augenmobilen“ der Berliner – die bereits in den vergangenen Jahren durch diese Landschaften gefahren sind, um Augenuntersuchungen zu den Menschen zu bringen – besonders in ländliche Regionen.
Zukunft des Augenscreenings
Gruber hat zuletzt im partnerauge-Webinar der Serie „Augenscreening mal ganz praktisch“ (siehe auch unter OPTICS in dieser Ausgabe) unmissverständlich klar gemacht, wie er sich die Zukunft der Augenversorgung in Deutschland vorstellt und wie demzufolge das Prozedere bei Mirantus ausschaut. Der Selektivvertrag spiegelt dieses Hybrid-Modell exakt wider: „Speziell ausgebildete Fachkräfte, Optometristen und Augenoptiker führen vor Ort Messungen mit modernsten Geräten durch. Ein Netzwerk aus Augenärztinnen und Augenärzten wertet die Daten im Anschluss digital aus. Der Ergebnisbericht zeigt den Untersuchten auf, ob es Auffälligkeiten gibt, die weiter abklärungsbedürftig sind. Ziel ist es, mögliche Auffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und dadurch langfristig Folgekosten für das Gesundheitssystem zu vermeiden“, erklärt Gruber.
Was sich in der Theorie so prima anhört und in der Praxis vielerorts schon funktioniert steht in den kommenden zwei Jahren im „Testgebiet Sachsen“ auf dem Prüfstand. Jetzt gilt es, die Effektivität und Effizienz der Versorgungsidee auch in Sachsen zu beweisen. Aber auch in der Augenoptik muss sich das Modell beweisen. Klar ist, nur Versicherte der TK bekommen die Kosten erstattet, und genauso klar ist, nur Augenoptiker, die die Mira-Software von Mirantus zur Datenübertragung verwenden und einige weitere Anforderungen erfüllen, können Kooperationspartner im Rahmen des Vertrags werden. Dazu bedarf es der vorherigen Prüfung der Anforderungen durch Mirantus – dem eigentlichen Vertragspartner der Krankenkasse. „Wichtig ist zudem, dass die Auswertung nicht durch eine KI erfolgt, sondern durch Augenärzte durchgeführt wird. Nur so wird eine hohe Qualität in der Versorgung gewährleistet und Augenärzte werden in das Shared-Eyecare-Modell einbezogen“, stellt Gruber klar. Das Untersuchungspaket umfasst:
Visusprüfung: Bestimmung der aktuellen Sehschärfe.
Refraktion: Überprüfung der aktuellen Brillenstärke.
Netzhautaufnahme: Bildgebung inklusive Sehnervenkopf und Makula.
Vorderabschnittsaufnahme: Spaltlampenfotografie des vorderen Augenabschnitts.
Ergebnisbericht: Schriftliche Auswertung durch einen Augenarzt.
Netzhautkamera und Spaltlampe sind also neben den zu erwartenden Kenntnissen der Refraktionsbestimmung Pflicht, mehr zu den Anforderungen gibt Dr. Claus Gruber im nachstehenden Interview preis.
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Exklusiv-Interview mit Dr. Claus Gruber
Die Kooperation bietet noch viel mehr, oder?
Es hat eine Zeit lang gedauert, ehe Dr. Claus Gruber im Gespräch mit eyebizz verkünden konnte, was die Spatzen schon seit geraumer Zeit von den Dächern gepfiffen hatten. Der Selektivvertrag mit der Techniker Krankenkasse ist geschlossen. Grundsätzlich bietet die Kooperation aber noch viel mehr – für die Branche! Denn es ist davon auszugehen, das andere nachziehen – andere Anbieter und andere Krankenkassen.
Im eyebizz-Interview erklärt Gruber mehr zum Hintergrund der Kooperation. Zu den weiteren Plänen seines Unternehmens und etwaigen Kooperationen – zum Beispiel der bereits bekannten mit Essilor – mochte er nichts sagen, dazu gebe es mehr auf der opti. Man darf aber mutmaßen, dass der Deal mit der TK nicht die letzte Erfolgsmeldung aus der Hauptstadt bleiben wird.
Dr. Claus Gruber, Mitgründer und Geschäftsführer Mirantus Health (Foto: Mirantus Health)
eyebizz: Herr Gruber, was bedeutet dieser Vertrag für Mirantus, der doch sicher mehr als ein Test ist. Gewiss auch Lohn Ihrer Beharrlichkeit und Chance, sich im Wettrennen der Anbieter ein Stück nach vorne zu arbeiten.
Dr. Claus Gruber: Die Partnerschaft mit der Techniker Krankenkasse ist ein wichtiger Meilenstein. Sie bestätigt die hohe Qualität unseres innovativen Versorgungsmodells. Aber sie ist nicht allein für Mirantus von Bedeutung, denn ab sofort ermöglicht sie, niederschwellige Augenuntersuchungen schnell und effizient dorthin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Wir haben in der Vergangenheit oft genug erfahren, wie schwierig es ist, eine solche Versorgung möglich zu machen. Wir freuen uns daher umso mehr über die Partnerschaft mit der TK als Innovationstreiber in der Gesundheitsversorgung.
Aber nicht nur in Sachsen müssen die Menschen auf einen Termin beim Augenarzt warten!
Sicher richtig, aber in Sachsen ist die Versorgungssituation besonders schwierig. Ich brauche kaum zu erwähnen, dass unser Ziel ist, dieses Angebot flächendeckend und bundesweit anzubieten. Jetzt gilt es zu lernen, Akzeptanz zu schaffen und zu schauen, dass alles funktioniert.
Dass gerade die Techniker Krankenkasse den Vertrag mit Ihnen schließt, ist sicher kein schlechtes Zeichen für die Zukunft.
Natürlich nicht, die Techniker ist mit zwölf Millionen Versicherten die größte Krankenkasse Deutschlands. Dass wir eine solche Rückenstärkung der wohl auch innovativsten Krankenkasse erhalten, zeigt, dass Telemedizin und die Verbindung von Optik, Optometrie und Augenheilkunde gewaltiges Potential für eine niederschwellige Versorgung hat.
Das neue Angebot steht allen TK-Versicherten zur Verfügung. Was muss aber ein in Sachsen ansässiger Augenoptiker mitbringen, um teilhaben zu können?
Im TK-Vertrag nehmen ausgewählte Augenoptiker als Kooperationspartner am Selektivvertrag teil. Im Rahmen der Einbindung eines lokal ansässigen Augenoptikers in den Selektivvertrag überprüfen wir die Qualifikation des Augenoptikers.
Welche?
Sie müssen Augenoptiker oder Optometrist sein, den Visus messen und eine Refraktionsbestimmung nach fachlichen Standards durchführen können. Sie müssen eine Netzhautkamera und eine Spaltlampe mit Kamera im Betrieb haben und damit sicher umgehen können. Um das sicherzustellen, durchlaufen alle unsere Partner eine Schulung durch uns, deren Intensität beziehungsweise Inhalte abhängig vom jeweiligen Wissensstand sind.
Wie hoch ist die Erstattung durch die Techniker Krankenkasse?
Die TK stellt sicher, dass TK-Versicherte nichts bezahlen, sondern lediglich Ihre Krankenkassenkarte mitführen und sich vor Ort in den Selektivvertrag einschreiben müssen. Die Höhe der Erstattung orientiert sich an der Vergütung von Augenuntersuchungen in einer Praxis.
Welche Ziele verfolgen Sie noch mit der Kooperation?
Unser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen einfachen Zugang zu qualitativ hochwertigen Augenuntersuchungen zu ermöglichen. Das bedeutet, die Kooperation mit der TK zu einem Erfolg machen und gegebenenfalls perspektivisch in weiteren Regionen anbieten zu können. Dafür ist weiter viel zu tun.