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Anmelden für „RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen“

Wo man Optometristen findet

Seit Anfang August ist die Anmeldung zur „RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen“ möglich. Voraussetzung für die Optometristen-Gütezeichenbenutzung ist, dass der Antragsteller oder ein in dem Betrieb des Antragstellers beschäftigter Mitarbeiter (Wochenarbeitszeit mindestens 30 Stunden) über die praktischen und theoretischen Kompetenzen zur Durchführung optometrischer Untersuchungen verfügt.

Optometristen
Register für Optometristen (Bild: Pixabay / Newarta)

Zu den fachlichen Qualifikationen zählen ein Hochschul- oder Universitätsabschluss in der Augenoptik/Optometrie, die bestandene Fortbildungsprüfung zum Optometristen (HWK/ZVA) sowie das ECOO-Europadiplom; darüber hinaus müssen die Betriebe alle weiteren in der Gütesicherung RAL-GZ 117 definierten Anforderungen nachweisen.

Register für Optometristen

Optometristen RAL Gütezeichen
Optometristen RAL Gütezeichen
(Bild: Optometrist.de)

Gleichzeitig ist auch die Anmeldung für die Auflistung im „Deutschen Optometristen Register“ möglich. Hier können sich auch alle Optometristinnen und Optometristen registrieren lassen, welche nicht in Betrieben mit dem „RAL Gütezeichen Optometrische Leistungen“ praktizieren, aber die fachlichen Voraussetzungen der Gütegemeinschaft aufweisen.

 

Alle Informationen und Anträge für die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft und zum Optometristen-Register finden sich auf der neu gestalteten Website der „RAL Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen“ unter www.optometrist.de.

 

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