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Von Alexander Remy

Meinung: Akademisierung des Handwerks begrüßenswert

Mit der Verabschiedung des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes Anfang 2020 wurde ein wichtiger Grundstein für die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung gelegt. Die Akademisierung des Handwerks und die Annäherung von beruflicher und akademischer Bildung sind für die Augenoptik und Optometrie in höchstem Maße begrüßenswert. Das Handwerk profitiert von wissenschaftlich-klinischen Kompetenzen, die Hochschulen profitieren von der beruflichen Praxis.

Akademie der Augenoptik: Alexander Remy (Leiter)Meinung zu Akademisierung im Handwerk
Alexander Remy (Bild: Akademie der Augenoptik)

Augenoptik und Optometrie bewegen sich kontinuierlich weiter. Die Anforderungen an eine moderne, primärversorgende Profession wachsen und mit ihnen der Bedarf an Fachkräften, die in der Lage sind, optometrisch, klinisch und wissenschaftlich auf höchstem Niveau zu handeln. Ob umfassende Versorgung visueller Beeinträchtigungen, interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ophthalmologinnen und Ophthalmologen, Früherkennung pathologischer Befunde oder kompetente Beratung in Fragen der Augengesundheit – all dies setzt eine Expertise voraus, wie sie der Lehrgang Master Professional Optometrie vermittelt.

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Seit dem Start des Lehrganges Master Professional Optometrie an der Akademie der Augenoptik in Knecht­steden steht Augenoptikerinnen und Optometristinnen beziehungsweise Augenoptikern und Optometristen ein Bildungsweg offen, das Masterniveau durch die Erlangung eines handwerklichen Abschlusses zu erreichen. Somit sind handwerkliche und akademische Ma­ster-Abschlüsse gleichwertig, aber nicht gleichartig.

Dabei grenzt sich die handwerkliche Fortbildung Ma­ster Professional Optometrie durch drei wesentliche ­Aspekte von einem akademischen Masterstudiengang ab:

1. Praxis- und Betriebsorientierung

Der Lehrgang Master Professional Optometrie ist explizit praxisorientiert und berufsnah ausgerichtet. Der Praxisanteil in den optometrischen Fächern beträgt rund 33 Prozent. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Kompetenzen, die unmittelbar in einem augenoptisch-optometrischen Betrieb angewendet werden können. Zwar werden im Rahmen des Lehrganges wissenschaftliche Kompetenzen wie wissenschaftliches Arbeiten, Mathematik und Statistik vermittelt, dennoch richtet sich der optometrisch-klinische Schwerpunkt deutlich an diejenigen potenziellen Teilnehmenden, die in der betrieblichen Praxis tätig sein möchten. Aber vielleicht stellen wir uns die falsche Frage. Sie heißt nicht: Wie kann ich Screening möglichst einfach und günstig einführen? Sondern sie sollte lauten: Wie gut kann ich es verantworten? Denn: Wer Screening anbietet, macht mehr als Marketing. Er greift in Gesundheitsbiografien ein!

2. Anschluss an die bestehende handwerkliche Fortbildungsstruktur

Der Lehrgang knüpft unmittelbar an die Meister- und Optometristenfortbildung an. Bereits erworbene handwerklich-optometrische Fähigkeiten und Fertigkeiten werden vertieft und um klinisch-diagnostische Kenntnisse erweitert. Dadurch ist eine hohe Durchlässigkeit gewährleistet. Zugangsvoraussetzung ist die bestandene Meisterprüfung oder der gleichwertige Abschluss als staatlich geprüfte Augenoptikerin oder staatlich geprüfter Augenoptiker. Eine bereits bestandene Optometristenprüfung (HWK oder ZVA) wird angerechnet und verkürzt die Lehrgangsdauer auf ein Jahr. Andernfalls ist die Fortbildung zum Optometristen oder zur Optometristin vorab zu absolvieren.

3. Förderfähigkeit über das Aufstiegs-BAföG

Der Lehrgang ist einkommensunabhängig über das Aufstiegs-BAföG förderfähig. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden am Master Professional Lehrgang hat das Aufstiegs-BAföG bereits im Rahmen der Meisterfortbildung in Anspruch genommen und ist mit dem Antragsverfahren sowie den zuständigen Stellen vertraut.

Neben der zuständigen Stelle verdeutlichen vor allem der Fokus, die Zielsetzung sowie die Zielgruppe die Andersartigkeit des Master Professional Lehrganges beziehungsweise Abschlusses gegenüber einem akademischen Masterabschluss.

 

Anforderungen an eine moderne, primärversorgende Profession wachsen und mit ihnen der Bedarf an Fachkräften.

 

Das Berufsbildungsgesetz sowie die Handwerksordnung stellen die Gleichwertigkeit der Abschlüsse gesetzlich fest. Das Kompetenzniveau des Master Professional Optometrie wird zusätzlich dadurch belegt, dass die Inhalte der zugrundeliegenden Meister- und Optometristenfortbildung durch die offiziellen Rahmenlehrpläne des ZVA vorgegeben sind und sich die Inhalte sowie der Aufbau des Lehrgangs konsequent an den Guidelines des European Council of Optometry and Optics (ECOO) orientieren. Durch das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) wurden Prüfungsordnung, Modulhandbuch, Kompetenzbeschreibung und Lehrplan anhand der Kriterien des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) begutachtet.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Lehrgang die Kompetenzanforderungen der Niveaustufe 7 des DQR erfüllt und somit die Einstufung in die dritte Fortbildungsstufe gemäß Handwerksordnung begründet. Außerdem unterstreicht das Gutachten die Gleichwertigkeit zwischen dem handwerklichen ­Master Professional Optometrie und dem akademischen Master of Science.

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Alexander Remy ist seit November 2025 Geschäftsführer und Leiter der Akademie der Augenoptik in Knechtsteden. Als  Master of Business Administration und Bachelor of Science in Augenoptik und Optometrie vereint er Kompetenzen in Entrepreneurship und Optometrie. Durch sein Engagement im Meister- und zwei Fortbildungsprüfungsausschüssen bringt er fundierte Kenntnisse der Prüfungs- und Qualitätssicherungsprozesse in der augenoptischen Berufsbildung mit.

 

Artikel aus der eyebizz 3.2026 (Mai/Juni)