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Gebrauchsmusterschutz für schraubenlose klebefreie Verbindung

Headrix lässt sich Innovation schützen

Neue Entwicklungen beim Brillendesign und vor allem bei der technischen Konstruktion sind mit hohem Aufwand verbunden, weshalb es Sinn macht, diese Innovationen schützen zu lassen. Das Berliner Brillenlabel Headrix hat sich daher für seine neue schraubenlose und klebefreie Verbindung von Bügel und Mittelteil für die kommenden Jahre den Gebrauchsmusterschutz gesichert.

Headrix Eyewear: Thin Line
Kollektion Thin Line (Bild: Headrix Eyewear)

Was in der Beschreibung so einfach und unaufgeregt klingt, war aber eine lange, gut einjährige Entwicklungsarbeit. Die Fragestellung lautete: Wie schafft man es, eine individuelle Headrix-Front aus Naitrix mit einem eleganten Brillenbügel aus Metall so zu verbinden, dass dazu weder Schrauben noch Klebstoff benötigt werden.

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Das Ergebnis ist unter dem Aktenzeichen 20 2020 002 766.9 seit Mitte Juli im Gebrauchsmusterregister des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen und wird bei den Fassungen der „Thin Line“-Kollektion angewandt.

Headrix-Konstruktion mit Widerhaken

Die Methode basiert auf den Möglichkeiten des industriellen 3D-Drucks, der bei der Produktion der Headrix-Fassungen zum Einsatz kommt. Das Bügelende verfügt über eine Art Zweizack, wie der Speer des griechischen „Königs der Unterwelt” Hades, das sich mit seinen Widerhaken im Inneren der Backe in einer passenden Aussparung einrastet. Dabei ist vor allem der präzise Aufbau der Brillenfront aus Kunststoff von Bedeutung, denn die Toleranzen liegen weit unter 0,1 mm.

Headrix Eyewear: aus der Produktion
Headrix Eyewear: aus der Produktion (Bild: Headrix)

Im Ergebnis entsteht so eine wackelfreie, sichere Verbindung, die völlig schraubenlos und klebefrei ist. „Diese durch Gebrauchsmuster geschützte Verbindung stellt einen weiteren Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Produktion der Headrix-Fassungen dar, die ein wichtiger Bereich der Firmenphilosophie ist.“

 


 

Mehr zum Thema Patente und Gebrauchsmuster finden Sie im eyebizz-Artikel „Brillen und Patent-Recht“

 

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