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Positionspapier herausgegeben

ZVA zur Sehhilfen-Versorgung in Deutschland

Im Lauf des Jahres ist mit einem Gesetzgebungs-Verfahren zur Hilfsmittel-Versorgung zu rechnen, da mehrere staatliche Institutionen Kritik an der Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln und vor allem an den Krankenkassen geäußert haben. Der ZVA hat hierzu ein Positionspapier mit dem Titel „Kurs halten. Vereinfachen. Stärken.“ herausgegeben.

Im vergangenen Jahr haben verschiedene Institutionen wie der Bundesrechnungshof, das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundessozialgericht die Hilfsmittelversorgung kritisiert. Im Zentrum der Kritik standen nahezu ausnahmslos die Krankenkassen, die ihre vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben häufig nur ungenügend erfüllten.

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Zur Lösung der Defizite wird sowohl von Seiten der Kritiker als auch von Seiten der Krankenkassen der Gesetzgeber zum Handeln aufgefordert. Dabei geht es um die Finanzierung der Hilfsmittelversorgung, um eine stärkere Überwachung der Leistungserbringer und um das Zulassungsverfahren dieser, welches derzeit mit der Präqualifizierung geregelt ist.

ZVA-Positionspapier: Kurs halten. Vereinfachen. Stärken.

Der ZVA (Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen) fordert in seinem Positionspapier den Gesetzgeber auf, am bisherigen zweistufigen System zur Ermittlung der Vergütungen für Hilfsmittel festzuhalten – in Form von Festbeträgen des GKV-Spitzenverbandes als Orientierung für die Vertragspreis-Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Ausschreibungen für den Bereich der Hilfsmittelversorgung sollen auch weiterhin ausgeschlossen werden.

In Bezug auf die Präqualifizierung sei der Gesetzgeber aufgefordert, das Verfahren so zu regeln, dass die Betriebe anlasslos lediglich vor Erteilung eines Präqualifizierungs-Zertifikats begangen werden. Dabei sollte den Präqualifizierungs-Stellen die Möglichkeit eingeräumt werden – in Einverständnis mit den Betrieben – auch alternative Formen der Überwachung anzubieten wie etwa Live-Videobegehungen.

Zur weitgehenden Entkoppelung der Sehhilfen-Versorgung von der ärztlichen Verordnung soll es eine eindeutige Klarstellung und Regelung geben. Dies betrifft auch die Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen.

 

Das Positionspapier des ZVA sowie weitere Informationen zur Hilfsmittel-Versorgung stehen unter www.zva.de/hilfsmittelversorgung bereit.

 

Quelle: ZVA

 

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Ach ja waren das noch Zeiten als die Bürokratie für uns lediglich eine gute Ausbildung AO-Meister und die Anmeldung des selben als Verantwortlicher Vertragspartner bei den Krankenkassen geführt wurde. Heute macht es keinen Spaß mehr sich dem ganzen Prozedere aus zusetzen. Die Kassen akzeptieren bei kleinen Lieferanten die Rezepte Abrechnung nicht mehr wenn es über das Jahr gesammelt wird. Abrechnungen werden gekürzt, eine Abrechnung mit einem Institut rechnet sich aber nur wenn eine entsprechende Summe auch abgerechnet werden kann.Somit dürfen wir uns nicht wunderen wenn viel sich dem ganzen entziehen.

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