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Brillenkauf im Internet

ZVA: Strengere Kontrollen bei Importen aus Nicht-EU-Staaten

Wer eine Korrektionsbrille kauft, muss sich darauf verlassen können, dass sie den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht. Der ZVA fordert deshalb eine konsequentere Marktüberwachung.

Das gilt für Brillen aus dem Augenoptikbetrieb vor Ort ebenso wie für Produkte, die über internationale Online- Plattformen direkt aus Ländern außerhalb der EU bestellt werden. Zwar unterliegen Korrektionsbrillen der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR), doch bei der Kontrolle von Direktimporten bestehen erhebliche Herausforderungen. Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) fordert deshalb eine konsequentere Marktüberwachung und die wirksame Durchsetzung geltender Vorschriften.

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Augenoptikbetriebe in Deutschland müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen, wenn sie Korrektionsbrillen herstellen oder verkaufen. Je nach ihrer Rolle als Hersteller oder Händler gelten unter anderem Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher und sind mit erheblichem organisatorischem und wirtschaftlichem Aufwand verbunden.

Problematisch wird es aus Sicht des ZVA, wenn vergleichbare Medizinprodukte über internationale Onlineplattformen unmittelbar an Verbraucher in der EU gelangen, ohne dass die Einhaltung der geltenden Vorschriften in gleichem Maße überprüft wird.

„Es kann nicht sein, dass wir in unseren Betrieben selbstverständlich alle Anforderungen erfüllen, während bei direkt importierten Brillen kaum nachvollziehbar ist, ob dieselben Regeln eingehalten werden“, erklärt Sylvia Alps, Vizepräsidentin des ZVA. „Wer eine Brille kauft, muss sich auf ihre Sicherheit verlassen können – unabhängig davon, wo der Anbieter sitzt. Dafür brauchen wir nicht nur klare Vorschriften, sondern auch wirksame Kontrollen.“

Milliarden Importe, begrenzte Kontrollmöglichkeiten

Wie groß die Herausforderung für die europäischen Behörden ist, zeigen aktuelle Zahlen der EU-Kommission: Im Jahr 2025 gelangten rund 5,9 Milliarden geringwertige E-Commerce-Waren in die EU. Dem standen 387.588 zollbehördliche Kontrollen beziehungsweise Interventionen zur Produktkonformität gegenüber. Rechnerisch entspricht dies lediglich 65 Interventionen je eine Million eingeführter Warenpositionen – oder einer Intervention auf rund 15.400 Warenpositionen.

Die Zahlen beziehen sich auf den grenzüberschreitenden Online-Handel insgesamt und nicht speziell auf Brillen. Sie verdeutlichen jedoch, dass die Kontrollmöglichkeiten mit dem enormen Warenaufkommen bislang nicht Schritt halten. Für Verbraucher kann dies bedeuten, dass Produkte auf den europäischen Markt gelangen, deren Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen nicht ausreichend überprüft wurde. Zugleich können Wettbewerbsnachteile für Unternehmen entstehen, die nachweislich in die Einhaltung der europäischen Vorschriften investieren.

Politik muss wirksame Marktüberwachung sicherstellen

Der ZVA fordert deshalb, die bestehenden Produkt- und Medizinproduktevorschriften bei Direktimporten aus Drittstaaten konsequenter durchzusetzen. Dafür müssen die zuständigen Behörden über ausreichende personelle, technische und finanzielle Ressourcen verfügen. Gezielte Testkäufe, eine bessere Rückverfolgbarkeit durch Produktkennzeichnungen und ein wirksamer Informationsaustausch zwischen Zoll- und Marktüberwachungsbehörden können dazu beitragen, Verstöße schneller zu erkennen. Seit Juli 2026 gelten bereits neue europäische Zollregelungen für geringwertige Einfuhren. Ab November sollen zudem verpflichtende Produktkennungen in den Zolldaten die Rückverfolgbarkeit verbessern. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des ZVA wichtige Schritte, ersetzen aber keine Überprüfung der tatsächlichen Einhaltung von Produktsicherheits- und Medizinproduktevorschriften.

Der Verband hat seine Forderung auch in die politische Debatte um die Überarbeitung der europäischen Medizinprodukteverordnung eingebracht. Auf Initiative des ZVA wurde das Anliegen einer wirksameren Kontrolle von Drittlandsimporten in ein aktuelles Positionspapier der Gesundheitshandwerke aufgenommen. „Die Politik muss dafür sorgen, dass Regeln nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern auch durchgesetzt werden können“, betont Sylvia Alps. „Verbraucher brauchen Sicherheit und Transparenz beim Brillenkauf. Und Augenoptikbetriebe brauchen die Gewissheit, dass für alle Anbieter dieselben Spielregeln gelten. Verbraucherschutz und fairer Wettbewerb gehören untrennbar zusammen.“

Das Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke kann hier abgerufen werden.

 

Quelle: ZVA