Der ZVA spricht sich für eine grundlegende Reform der Sehhilfen-Versorgung im System der gesetzlichen Kranken-Versicherung (GKV) aus. Im Rahmen seiner Vorstands-Sitzung im Oktober in Osnabrück bekräftigte der Verband seine Forderung, das bisherige Sachleistungs-Prinzip durch ein modernes Festzuschuss-System zu ersetzen.
Der ZVA spricht sich für eine grundlegende Reform der Sehhilfen-Versorgung im System der gesetzlichen Kranken-Versicherung (GKV) aus (Bild: ZVA / Peter Boettcher)
Hintergrund der Forderung sei die zunehmende finanzielle Belastung durch steigende Sozialversicherungs-Beiträge, die insbesondere für die personal-intensive Augenoptik-Branche spürbar sei. „Das derzeitige System ist weder zeitgemäß noch gerecht“, so ZVA-Präsident Christian Müller. „Da der Versicherte bei einer Brillen-Versorgung die Brillenfassung ohnehin immer aus eigener Tasche bezahlt, gilt das Sachleistungs-Prinzip in der Augenoptik faktisch schon seit Langem nicht mehr.“
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Stattdessen plädiert der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen für eine klare, transparente Lösung: Den gesetzlich Versicherten soll künftig eine auskömmliche Pauschale in Form eines Festzuschusses für die Anschaffung einer Sehhilfe gewährt werden.
Dieses Modell, so der ZVA, bringe gleich mehrere Vorteile mit sich. Es mache die Leistung der Krankenkassen für die Versicherten sichtbar, setze auf deren Eigen-Verantwortung, stärke den Wettbewerb sowohl unter den Krankenkassen als auch unter den Augenoptik-Betrieben – und reduziere zugleich den Verwaltungs-Aufwand erheblich.
„Jede Krankenkasse könnte selbst bestimmen, wie hoch beispielsweise die Brillen-Pauschale ausfallen soll“, erläutert Müller weiter. „Und jeder Betrieb müsste entscheiden, ob er zu dieser Pauschale eine Brille ohne private Zuzahlung abgeben kann. Umgekehrt liegt es dann beim Versicherten, einen für ihn passenden Augenoptiker auszuwählen.“
Mit dieser Reform-Idee möchte der ZVA einen Impuls für eine zukunftsfähige, transparente und effiziente Sehhilfen-Versorgung setzen, die sowohl den Bedürfnissen der Versicherten als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Betriebe gerecht wird.
Zur Rolle der Augenoptik in der Gesundheits-Versorgung:
Augenoptiker sind in erster Linie Akteure des sogenannten „Zweiten Gesundheits-Marktes“. Von den jährlich 12,18 Mio. Versorgungen mit Brillen und Kontaktlinsen werden schätzungsweise 11,7 Mio. von den Kunden selbst getragen. In all diesen Fällen versorgten Augenoptiker ihre Kunden eigenverantwortlich mit Korrektionsbrillen. Gleiches gelte für die Versorgung mit Kontaktlinsen, die nur zu einem Bruchteil von den Krankenkassen übernommen wird.
Der ZVA vertritt als Bundesinnungs-Verband nach § 85 Abs. 1 Handwerks-Ordnung seit seiner Gründung 1951 bundesweit die Interessen der selbstständigen Augenoptiker und Optometristen schließt in dieser Funktion Versorgungs-Verträge im Sinne von § 127 Abs. 1 SGB V mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.