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brillen.de muss sich an die Spielregeln der Augenoptik halten

Wo gemessen wird, wird Handwerk ausgeübt

Anfang Februar verkündete der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) die frohe Kunde, vermutlich nicht nur für Innungsmitglieder oder Verbandsverantwortliche: In einem Eilverfahren hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes eine Untersagungsverfügung der Stadt Homburg (Saar) gegen eine nicht in die Handwerksrolle eingetragene brillen.de-Filiale der Supervista AG bestätigt. Heißt: brillen.de darf diese Filiale nicht ohne Meisterpräsenz fortführen und hat laut Vorstandsmitglied Volker Grahl am 5. Februar postwendend einen angemeldet. „Die Geräte aber blieben erst einmal versiegelt, bislang hat man uns nichts dazu mitgeteilt“, sagte Grahl auf eyebizz-Nachfrage vier Wochen später. Nicht der einzige Grund, weswegen sich Supervista grundsätzlich missverstanden und benachteiligt fühlt.

Geschäft brillen.de c Supervista
Foto: Supervista

Bislang wurde der Betrieb einer sogenannten Hybrid-Filiale mit Remote-Refraktion in Homburg ohne vor Ort anwesenden Meister geführt. Das ist mit dem Beschluss vom 30. Januar durch das zuständige Oberverwaltungsgericht nicht mehr möglich, der Beschluss ist unanfechtbar. Grahl macht aber deutlich, dass Supervista das „Thema Saarland komplett separiert.“ In Homburg sei der Betrieb Gegenstand des Hauptsacheverfahrens. Aber drumherum und bundesweit geht die AG mit brillen.de einen neuen Weg. Die Auseinandersetzung zwischen den Handwerkskammern und dem ZVA auf der einen und Supervista auf der anderen Seite ist noch nicht zu Ende, die Meisterpflicht im Augenoptikerhandwerk steht wohl vor der nächsten Herausforderung.

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Supervista möchte die brillen.de-Filialen umstellen auf eine ärztlich geleitete, telemedizinische Leistung. Im Klartext: Die Refraktionsbestimmung steht nunmehr unter augenärztlicher Aufsicht. Vorteil für brillen.de: Der Arzt darf remote refraktionieren. Weil der Augenoptikermeister das nicht darf, sieht Grahl eine rechtliche Ungleichbehandlung – und das wiederum nutzt Supervista für einen kommunikativen Schachzug. Fortan geht es demnach nicht mehr darum, dass brillen.de ohne Meisterpräsenz Filialen betreiben kann, jetzt kämpft Supervista nach eigenen Angaben für den Meister und dessen Gleichberechtigung gegenüber den Augenärzten.

Gesundheitsgefährdung durch Remote-Refraktion

Zur Erinnerung. In der Urteilsbegründung, warum die Filiale in Homburg ohne Meister ihre Türe schließen muss, wird die Refraktionsbestimmung als wesentliche Tätigkeit des Augenoptikerhandwerks bestätigt und darauf hingewiesen, dass die Messung am Kunden dort ausgeübt werden muss, wo sich der Kunde befindet. Eine Refraktionsbestimmung im Remote-Verfahren könne nach Ansicht der Richter nicht die Qualität bieten wie eine Refraktionsbestimmung durch einen Augenoptiker, der physisch anwesend ist. Das zuständige Gericht sieht sogar eine Gesundheitsgefährdung durch fehlerhafte Messergebnisse in dem Konzept, das eine Sehstärkenbestimmung per Video-Zuschaltung ohne vor Ort anwesenden Meister vorsieht.

Es ist schwierig, begreifbar zu machen, warum diese Gesundheitsgefährdung nicht mehr vorliegen soll, nur weil ein Augenarzt und kein Augenoptikermeister remote verbunden ist. Zumal dann, wenn man sich die Meinung von ZVA-Präsident Christian Müller vor Augen hält: „Die Ermittlung der Sehstärke ist keine rein technische Rechenaufgabe, sondern eine Messung am Menschen. Der Kunde ist dabei nicht nur anwesend, sondern integraler Bestandteil.“ Nur im direkten, unmittelbaren Kontakt zwischen Augenoptikermeister und Kunde könnten Anamnese, Refraktion, Zentrierung und Anpassung fachgerecht ineinandergreifen. Jede dieser Tätigkeiten beeinflusse das Messergebnis und die spätere Verträglichkeit der Brille: „Eine fachlich fundierte und gesundheitlich sichere Versorgung mit individuellen Korrektionsbrillen setzt deshalb die persönliche Präsenz und Verantwortung des Meisters voraus. Digitalisierung kann unterstützen – sie ersetzt jedoch nicht die handwerkliche Kompetenz, Erfahrung und unmittelbare Qualitätskontrolle am Menschen“, erklärt Müller.

Meister nicht weg erfinden

Was für den ZVA also für die Meisterpräsenz spricht, soll für Supervista ein Argument sein, auf den Meister verzichten zu können? Nein, das wolle bei Supervista niemand, sagt darauf Volker Grahl. „Wir möchten den Meister nicht weg erfinden, wir möchten, dass er nicht schlechter gestellt wird als der Arzt. Uns geht es um die Anerkennung des Remote-Meisters.“ Denn ohne Remote-Refraktionen käme die Branche im Hinblick auf den Fachkräftemangel nicht mehr zurecht. Die Handwerkskammern aber möchten am existierenden System festhalten und auch vom ZVA sieht sich Grahl logischerweise nicht wirklich unterstützt. Das ginge dann soweit, dass beispielsweise eine andere brillen.de-Filiale montags schließen soll, weil laut Grahl der Meister dort nur an den anderen Wochentagen vor Ort sei.

Volker Grahl Vorstand Supervista AG c Supervista
Volker Grahl, Vorstand Supervista AG, kämpft um die Gleichbehandlung von Augenärzten und -optikern im Hinblick auf die Remote-Refraktion und für brillen.de (Foto: Supervista)

Nur ein weiterer Schauplatz eines seit Jahren ausgefochtenen Streits, dessen Klärung wichtig für die Branche ist und der noch etwas andauern dürfte. Der ZVA betrachtet das Vorgehen der Supervista AG, Augenoptik ohne anwesenden Meister und außerhalb des Handwerks anzubieten, seit Jahren als rechts- und wettbewerbswidrig. Mit einer umfangreichen rechtlichen und fachlichen Stellungnahme im März 2025 sei es dem Verband gelungen, die gesamte Handwerksorganisation hinter sich zu bringen und gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) diese Geschäftspraxis im Hinblick auf fairen Wettbewerb und Rechtssicherheit für die Augenoptikbetriebe zu prüfen und anzufechten.

Und so ordnet auch ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel das Urteil aus juristischer Sicht konkret ein: „Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Maßgeblich für die handwerksrechtliche Einordnung ist der Ort, an dem die handwerkliche Leistung tatsächlich erbracht wird. Und dieser Ort ist dort, wo sich der Kunde befindet. Auch wenn ein Augenoptikermeister per Video zugeschaltet wird, findet die Refraktionsbestimmung rechtlich und tatsächlich in der Filiale statt. Denn der Kunde muss vor Ort anwesend sein und aktiv mitwirken – er ist Teil der Messung. Wo gemessen wird, wird Handwerk ausgeübt.“

Messen kann der Augenarzt auch

Das hebelt Supervista nun aus – messen kann der Augenarzt auch. Ein Schritt, der beim ZVA zwischen den Zeilen mehr Kopfschütteln als Stirnfalten hervorruft, wenn man die Zwischentöne interpretiert. Der ZVA-Geschäftsführer mochte sich zwar nicht zu schnell eine Meinung dazu entlocken lassen, aber er konnte auch nicht erklären, was nun unter ärztlicher Obhut anders sein sollte am Angebot von brillen.de. Vielmehr erkennt der ZVA das Muster, dass ein Angebot nach einem Urteil scheinbar geändert wird, sich aber am eigentlichen Prozess nichts ändert.

Runtergebrochen auf brillen.de bedeutet das, sie werden weiter ihre Filialen ohne Meister und mit Remote-Refraktion laufen lassen (wollen), was der ZVA entsprechend anmahnt und die Handwerkskammern auf den Plan rufen wird. Dass sich brillen.de an die grundsätzlichen Spielregeln der Augenoptik halten muss, hat das Verwaltungsgericht des Saarlands kürzlich entschieden. Vielleicht müsste wiederum der ZVA seine Kommunikation anpassen, alleine schon damit er nicht in den Verdacht gerät, er verweigere sich der modernen Technologie. „Wir haben keine Bedenken gegen die Remote-Refraktion, das ist grundsätzlich als unterstützende Maßnahme völlig in Ordnung. Aber auch, wenn man das nutzen möchte, bleibt die Verpflichtung der Eintragung in die Meisterrolle“, sagt Wetzel, dessen Unverständnis herauszuhören ist, auch wenn es für ein Statement zur Umstellung der brillen.de-Filialen auf eine ärztlich geleitete, telemedizinische Leistung zu früh sein mag.

/// IR

 


 

Kommentar von Ingo Rütten, Chefredakteur eyebizz

Remote-Refraktion auf dünnem Eis

Dass der Augenarzt remote refraktionieren darf, der Augenoptikermeister aber nicht, ist nicht nachzuvollziehen. Daraus abzuleiten, Supervista möchte den Handwerksmeister retten, ist aber mindestens so unsinnig. Den Remotemeister hat noch niemand erfunden, wenn sich Supervista nun für den Augenoptikermeister einsetzt, dann kann das nur für den sein, der in den Betrieben refraktioniert. Alles andere ist eine listige Kommunikation in eigener Sache, die aber nicht verwerflich ist. Fakt ist, dass die Remote-Refraktion gut funktioniert, eine Gesundheitsgefährdung konnte ich im Eigenversuch vor einigen Jahren bei brillen.de bei einem Testkauf nicht erahnen. Volker Grahl hadert damit, dass der ZVA einerseits in der neuen Meisterprüfungsverordnung mehr Optometrie integriert, die insbesondere durch fortgeschrittene Technologie möglich ist. Andererseits aber die Remote-Refraktion ablehne. Das aber ist wohl nicht der Fall, wenngleich die Refraktionsbestimmung die stärkste Waffe im Meisterkampf zu sein scheint – in Zukunft vielleicht zu dünnes Eis? Solange aber die heutigen Spielregeln bestehen, muss sich auch brillen.de daran halten. Gegen raffinierte Ideen, um seine Mitspieler auszutricksen und sich Vorteile zu verschaffen, kann niemand etwas haben – auch wenn‘s nervt. Schummler und schlechte Verlierer aber kann niemand leiden. Dünnes Eis.


 

Artikel aus der eyebizz 2.2026 (März/April)

 

 


Rentenkonzept von brillen.de

Man kann brillen.de nicht vorwerfen, der Augenoptik keine neuen Ideen zu bieten und sich insbesondere zu wenig um den Fachkräftemangel und das Nachfolge(r)problem zu kümmern. Natürlich, auch im eigenen Interesse und weit über die Remote-Refraktion hinaus.

Am 25. März um 10 Uhr hatten wir Vorstandsmitglied Volker Grahl und COO Carsten Gersdorf der Supervista AG im exklusiven eyebizz-Live-Webinar zu Gast, die ihr Rentenkonzept und den „vertraglich garantierten Exit“ für verkaufswillige Augenoptikerinnen und Augenoptiker vorstellten. Wer sich aus erster Hand informieren möchte, welche Möglichkeiten die Supervista AG bei Geschäftsverkäufen bietet, und das Seminar verpasst hat, kann auf partnerauge.de die Aufzeichnung anschauen.

Mehr Infos gibt es zum Rententhema unter brillen.de/rente.