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Unterstützung für KMUs

Spectaris: Lieferketten-Gesetz braucht noch Nachbesserung

Am 1. Januar 2023 tritt das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Kraft. Der deutsche Industrieverband Spectaris begrüße die Intention der Bundesregierung, international mehr Verantwortung für die Themen Menschenrechte und Umweltschutz zu übernehmen, aber es bestehe Nachbesserungsbedarf.

Spectaris-Vorsitzender Ulrich Krauss
Spectaris-Vorsitzender Ulrich Krauss sieht Nachbesserungsbedarf beim deutschen Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt (Bild: Spectaris)

Spectaris: Standards auch in Sourcing-Staaten

So bemängelt Spectaris-Vorsitzender Ulrich Krauss : „Es ist bedenklich, dass allein die Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten tragen und die KMUs über die Maßen vom bürokratischen Aufwand betroffen sind.“ Unternehmen könnten alleine keinen internationalen Standard setzen, das gehe nur mit staatlicher Unterstützung.

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Krauss weiter: „Die Wirkung des Gesetzes wird verpuffen, wenn die Bundesregierung nicht auch selbst auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards in den Sourcing-Staaten hinwirkt. Sie kann dies mit entwicklungspolitischen Anreizen verbinden und damit vermeiden, dass der Tiger zahnlos bleibt und nicht mehr als eine weitere Berichtspflicht entsteht.“

KMUs seien besonders gefordert

Laut Spectaris müsse die Politik auch die schwierige Lage von kleinen und mittelständischen Unternehmen beim Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz anerkennen und gegensteuern. Eine Studie der EU-Kommission habe bereits 2020 festgestellt, dass der relative Verwaltungsaufwand von KMUs rund fünfzehn Mal größer ist als bei größeren Unternehmen, zitiert der Industrieverband mit Sitz in Berlin. Darüber hinaus könnten KMUs aufgrund des großen administrativen Aufwands unter den strengen vertraglichen Nachweisverpflichtungen leiden, die ihnen von großen Firmenkunden auferlegt werden, ohne dass sie selbst originär vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst sind.

Bereits jetzt sähen sich laut Spectaris kleine und mittlere Unternehmen als Teil der Lieferketten von großen Unternehmen mit vielseitigen Nachweis- und Berichtspflichten und einem entsprechenden administrativen Aufwand konfrontiert. Häufig müssten mehrfach verschiedenste Daten pro Kunde über verschiedene Portale gemeldet werden. Hinzu komme, dass KMU oft nicht über den nötigen Einfluss verfügen, um die erforderlichen Informationen von ihren Partnern in der Lieferkette zu erhalten, insbesondere wenn ihre Lieferkette international verzweigt ist oder zentral eingekauft wird.

Unterstützungs-Angebote notwendig

„Diesem Umstand muss die Bundesregierung durch weitere Unterstützungs-Angebote und Ausnahme-Regelungen Rechnung tragen. Nur dann können die Unternehmen einem weiteren Anliegen der Bundesregierung nachkommen, nämlich, ihre Lieferketten und Geschäftsaktivitäten zu diversifizieren“, so Krauss.

 

Quelle: Spectaris

 

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