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Systemrelevanz noch nicht offiziell

Kein Lockdown für Augenoptiker

Lockdown wegen Corona
Lockdown – nicht für Augenoptiker (Bild: Pixabay / Ramdlon)

Wenn ab dem 16. Dezember nach einem Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern Corona-bedingt der Einzelhandel in Deutschland schließen muss, sind Augenoptikbetriebe hiervon ausdrücklich ausgenommen. Dies teilt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) mit, der sich für diese Regelung eingesetzt hatte.

Die von den Regierungschefs beschlossenen Regelungen bedürfen zunächst noch der Umsetzung durch Verordnungen der Bundesländer. Klar ist aber bereits jetzt, dass die Betriebe von Augenoptikern nicht von den Zwangsschließungen betroffen sein werden. Der Beschluss nennt „Optiker“ ausdrücklich als Ausnahme. Eine Situation wie beim ersten Lockdown im März 2020, als Ordnungsämter aufgrund unklarer Anweisungen und Zuordnungen mancherorts auch Augenoptikbetriebe schlossen, wurde somit vermieden.

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ZVA: Thomas Truckenbrod - Pressekonferenz zur opti 2018
ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod (Bild: ZVA/Magner)

Dazu ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: „Die ausdrückliche Erwähnung unseres Berufs ist das Ergebnis einer intensiven Interessenvertretung, die während der vergangenen Wochen und Monate über ganz unterschiedliche Kanäle erfolgte, und ich bin sehr froh um die Klarheit, die damit sowohl für die Kollegen als auch die Verbraucher grundsätzlich hergestellt wurde.“

Der ZVA habe sein Anliegen unter anderem über die Arbeitsgemeinschaft der Gesundheitshandwerke beim Zentralverband des Deutschen Handwerks vorgebracht; erst vor wenigen Tagen forderte er über diesen Weg im Verbund mit den anderen vier Gesundheitshandwerken zudem von der Politik, die Beschäftigen dieser fünf Berufe bei der Impfstrategie als prioritär einzustufen und ihnen Zugang zu kostenlosen Corona-Schnelltests zu ermöglichen. Auch die bereits Anfang Oktober gemeinsam formulierte Forderung nach einer rechtsverbindlichen Einordnung als systemrelevante Berufe sei bei dieser Gelegenheit erneuert worden.

ZVA: Lockdown-Ausnahme Augenoptiker
Leere Einkaufsstraßen beim Lockdown (wie hier in Kempen); Augenoptiker dürfen ihre Geschäfte weiter geöffnet lassen (Bild: Pixabay / Caniceus)

Augenoptiker noch nicht offiziell systemrelevant

„Auch wenn die offizielle Einstufung als systemrelevanter Beruf weiterhin aussteht, so zeigten unsere Gespräche mit ranghohen Beamten in den letzten Tagen, dass die von uns gewünschte Einordnung in gewisser Weise informell bereits besteht“, erklärt ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel.

ZVA-Geschäftsführer Dr. Jan Wetzel
Dr. Jan Wetzel (Bild: ZVA)

„Der nun vorliegende Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern zementiert diesen Eindruck und wir haben damit unser politisches Ziel erreicht, die Entscheidungen über etwaige Schließungen augenoptischer Geschäfte allein den Betriebsinhabern zu überlassen. Gleichwohl bleiben wir hinsichtlich der Systemrelevanz natürlich am Drücker, auch um die Augenoptiker bei der Impfstrategie und der Versorgung mit Corona-Schnelltests berücksichtigt zu wissen.“

 

Quelle: ZVA

 

Kommentar zu diesem Artikel

  1. Ich kenne Optiker bei denen sich 4 bis fünf Kunden auf unter 25m2 befinden.
    Friseure dürfen noch nicht einmal öffnen.
    Ich bin selber Optiker undd verstehe diese
    Handhaubung überhaupt nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    R.Gäbler

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