Wertgarantie bietet seit dem Vorjahr mit dem Versicherungs-Schutz für Brillen eine echte Neuigkeit an. Sie schützt als Reparaturkosten-Versicherung vor Risiken wie Bruch, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust.
„Im vergangenen Jahr haben wir ein Pilotprojekt ins Leben gerufen und aufgrund der hohen Nachfrage aus der augenoptischen Branche unser stärkstes Versicherungs-Produkt, den Komplettschutz, auf Brillen ausgeweitet. Mittlerweile wird an mehr als 700 verschiedenen Standorten der Wertgarantie-Schutz für Hörgeräte und Brillen angeboten. Darunter sind viele traditionelle Hörakustiker und Mischbetriebe, aber auch inhabergeführte Filialisten aus der Hörakustik“, so Marcus Wagner, Sales Manager bei Wertgarantie. Voraussetzung ist, dass der Partner die Reparatur selbst gewährleisten kann.
Denn Augenoptiker kennen diese Situation: Ein paar Wochen nach Erwerb kommt der Kunde mit der Brille zurück: Ein kaputtes oder zerkratztes Glas, ein abgebrochener Bügel oder ein anderer Schaden an der teuren Gleitsichtbrille sorgen für eine Reklamation. Der Kunde hofft auf Kulanz und der Augenoptiker muss nun entscheiden, inwieweit er entgegenkommen und etwas für die Kundenbindung tun kann. Die Brillen-Zusatzversicherung entspannt die Lage. Sie schützt als Reparaturkosten-Versicherung vor Risiken wie Bruch, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust.
Dies bestätigt auch Augenoptikmeister Philipp Lange, Sattler Optik und Hörgeräte in Einbeck, der seinen Kunden seit dem vergangenen Jahr die Brillenversicherung von Wertgarantie zur Wertsicherung anbietet, nachdem bereits die Hörgeräte-Versicherungen über den Spezial-Versicherer laufen „Wir bieten jedem Kunden eine persönliche und umfassende Beratung an. Damit Kunden lange etwas von ihren neuen Lieblingsstücken haben, gibt es die Möglichkeit, diese abzusichern. Das nehmen viele Kunden an“, sagt Lange.
Dabei nutze man die Zeit während eines Beratungsgesprächs, um auf die Möglichkeit der Wertgarantie-Brillenversicherung hinzuweisen und die Konditionen, wie die zwölfmonatige Mindestlaufzeit, die monatliche Kündigungs-Möglichkeit und den Neukaufbonus von mindestens 150 Euro, zu nennen. Laut Lange ist viel Überzeugungs-Arbeit gar nicht nötig. „Manche Kunden kennen Wertgarantie vom Hörensagen oder haben bereits ein Hörgerät oder ein Elektrogerät bei dem Spezial-Versicherer versichert.“
Kommt es zu einem Schadensfall, ruft der Kunde im Betrieb an, schildert den Vorfall, und das entsprechende Ersatzteil wird besorgt. Ist der Schaden behoben, wird dieser auf dem Portal des Versicherers gemeldet, Fotos werden hochgeladen und die Rechnung eingereicht. „Die Überweisung des Geldes an uns Augenoptiker erfolgt in der Regel umhegend, zudem erhält der Kunde per E-Mail eine Bestätigung, auf der ersichtlich ist, dass der Betrag für die Reparatur vom Versicherer erstattet wurde“, lobt Lange die Transparenz für den Kunden und empfiehlt so die Nutzung der Versicherung.
So profitieren beide Seiten: Der Kunde erhält seine Brille repariert zurück, der Augenoptiker spart unnötige Argumentationen – und kann sich sicher sein, dass sein Kunde zufrieden ist und jederzeit gerne ins Geschäft zurückkehrt.
Am 4. November 2025 veranstaltet partnerauge ein Webinar zusammen mit Wertgarantie, Titel „Wertgarantie: Komplettschutz für Brillen“. Weitere Infos und Anmeldung gibt es auf akademie.partnerauge.de.