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„Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“

Brillen und Patent-Recht

Patente sind für ihre Inhaber nicht nur ein Imagegewinn, sondern vor allem auch Investitionen in eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Wer besondere Brillen auf den Markt bringt, sollte das technische-kreative Know-how, das dort hineingeflossen ist, auch rechtlich schützen. Doch wie geht man da vor? Ein Gespräch mit dem Patent-Anwalt Dr. Klemens Schubert, der u.a. Mykita patentrechtlich unterstützt. [12550]

Idee - Patent
Ein Patent schützt die Idee des Erfinders (Bild: Pixaby / TheDigitalArtist)

eyebizz: Herr Dr. Schubert, was war Ihr erster Auftrag als Patent-Anwalt im Bereich Optik und Brillen?

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Dr. Klemens Schubert: Die Gründer von Mykita meldeten sich bei uns. Sie hatten eine neue Brillenfassung mit einem schraubenlosen Gelenk entwickelt. Schraubenlose Gelenke bei Brillen gab es zu diesem Zeitpunkt zwar schon, etwa vom Label iC!, doch die Variante meiner Klienten unterschied sich deutlich von der Konkurrenz. Aber das musste patentrechtlich geklärt werden.

Was meint Patent-Recht?

Kern des Patents ist ein Schutzrecht. Wenn es vom Patent-Amt erteilt wurde, habe ich als Patent-Inhaber das Monopolrecht für die von mir eingereichte und geprüfte Erfindung. Ich darf sie als Einziger nutzen. Das Patent-Amt hat dann die Neuheit der eingereichten Erfindung offiziell bestätigt. Der Patent-Anspruch ist so formuliert, dass sich daraus im Fall einer Verletzung ein Klageanspruch ableiten lässt.

Wie geht man als Patent-Anwalt vor?

Der Erfinder muss mir genau erklären, wie seine Erfindung funktioniert. Und ich muss recherchieren: Was ist auf dem Gebiet der Erfindung der aktuelle Stand? Wird mit der Erfindung etwas kopiert und einfach nachgebaut? Oder handelt es sich wirklich um etwa Neues? Es kann auch sein, dass es sich um eine Verbesserung von etwas bereits Bestehendem handelt. Dann sind die Patente voneinander abhängig, und ich darf das nur benutzen, wenn der andere, der das erste Schutzrecht hat, zustimmt. Allerdings habe ich hier unter Umständen die Möglichkeit, meine Innovation, die ich aus der bestehenden technischen Lösung entwickelt habe, dem anderen zu verkaufen. Weil er selber nicht darauf gekommen ist.

Was muss bei der Formulierung für einen Patent-Anspruch beachtet werden?

Der Patent-Anspruch muss so formuliert sein, dass er in einem Satz die gesamte Erfindung beschreibt. Die wesentlichen Merkmale müssen darin enthalten sein. Ein Patent-Anwalt denkt dabei auch noch weiter: Er muss überlegen, wie zukünftige Konkurrenten mit dem Patent-Anspruch arbeiten, ihn etwa umgehen. Deshalb muss die Formulierung so gewählt sein, dass der Schutzbereich sehr breit gefasst ist. Dazu ein Beispiel:

Ein Optiker in Freiburg hat für eine Narrenmaske zur Fastnacht eine spezielle Brillenkonstruktion gebaut, die man im Inneren der Maske anbringen kann. Denn eine normale Brille lässt sich nicht gut unter der Maske tragen. Die Haltevorrichtung waren bei dem Modell, das er mir geschickt hatte, zwei Stifte. Aber es gibt noch weitere praktikable Haltemechanismen, die man sich schützen lassen sollte. Etwa über eine Klemmvorrichtung oder mit einem Klettband.

In seinem Fall haben wir die Erfindung als Gebrauchsmuster angemeldet. Das ist das sogenannte kleine Patent, ein anderes gewerbliches Schutzrecht. Das verlangt keine Prüfung beim Patentamt, wird einfach eingetragen. Da wird zunächst auch nicht geprüft, ob es neu und erfinderisch ist.

Kann man sagen: Wer ein Patent nicht anmeldet, bevor andere etwas Ähnliches erfunden haben, hat Potenzial nicht genutzt?

Ein Patent ist nicht nur ein Imagegewinn, es ist auch eine Investition für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung. Deshalb haben innovative Unternehmen immer Kontakt zu Patent-Anwälten oder manchmal sogar eine eigene Patent-Abteilung im Haus. Denn so pfiffig Erfinder oft auch sind, sie müssen aufpassen: Es sollte ja nicht passieren, dass ich viel Geld in die technische Entwicklung einer Erfindung stecke, die es schon gibt und die ich dann gar nicht lukrativ nutzen kann. Techniker und Erfinder kennen zwar in der Regel den aktuellen Markt, wissen aber nicht das, was in den letzten 100 oder 150 Jahren schon als Patent angemeldet wurde.

Überschätzen sie ihre eigene Erfindung?

Es ist eher mangelnde Information. Allein in den USA gibt es mittlerweile 20 Millionen Schutzrechte. Weltweit sind wir bei 100 Millionen. In der Patent-Literatur gibt es zum Glück Klassifizierungen, so dass sich – wer vom Fach ist – darin schnell zurechtfindet. Die Klassifizierung geht von A bis H. A sind Gegenstände des täglichen Lebens. A 34 steht für Brille.

Wie lange dauert es, bis ein Patent erteilt wird?

Manchmal bekommt man das Patent sehr schnell, etwa nach vier Monaten. Das letzte Patent, das ich bearbeitet habe, war allerdings eines, das erst nach 20 Jahren erteilt wurde. Der Anmelder wollte gar kein Schutzrecht haben, sondern nur die Konkurrenz erschrecken. Eine gängige Praxis. Eine schnelle Patent-Erteilung heißt ja, der Gegenstand ist jetzt da, die Konkurrenz schaut ihn an, kann überlegen, wie sie ihn abwandelt, ohne das Schutzrecht zu verletzten. Und je früher sie das wissen, desto schneller können sie neue Produkte entwickeln. Wenn sich aber ein Erteilungsverfahren lange hinzieht, dann wissen sie ja noch nicht genau, wie sieht der Anspruch aus, den sie nachher verletzen könnten.

Ein Problem auf dem augenoptischen Markt sind Brillen, die in Asien billig hergestellt, mit falschen Labels versehen und dann weltweit verkauft werden.

Das Problem ist, ich kann ein Schutzrecht nur dort verteidigen, wo ich tatsächlich auch ein Schutzrecht habe. Wenn ich das Schutzrecht für Europa habe, und jemand baut die Brille in China und verkauft sie in den USA, kann ich nichts dagegen machen. Aber auch wenn man über ein Schutzrecht in China verfügen würde, ist eine Rechtsverletzung dort schwer durchzusetzen. Chinesische Firmen sind meistens sehr kleine Firmen, sitzen irgendwo im Hinterhof in der Provinz, und wenn ich denen dann eine Abmahnung hinschicke, dann machen die ihren Laden zu, eröffnen zwei Straßen weiter unter neuem Namen.

Wer mit einem Patent auch international durchstarten will, muss wissen: Wo sind meine Märkte? Gibt es da einen Königsweg?

Inzwischen gibt es ein Verfahren, das nennt sich PCT – Patent Cooperation Treaty – , an dem fast 150 Länder beteiligt sind. Und da kann ich dann Folgendes machen, ich habe ein Patent in Deutschland angemeldet und kann dann nach einem Jahr sagen: Bitte eine PCT-Anmeldung. Diese PCT-Anmeldung wirkt dann wie eine Anmeldung weltweit. Auch in den USA, in Korea, in China, in Japan, überall. Dann habe ich weitere 18 Monate Zeit, um zu entscheiden, ob ich in diesen Ländern wirklich ein Schutzrecht haben möchte, wobei ich dann für die Umsetzung nochmals bezahlen muss: Für die Übersetzung in die andere Sprache und auch einen Vertreter vor Ort, sowie für die Prüfung und Erteilung in den jeweiligen Ländern.

Was kostet das?

Bei der Erstanmeldung sind wir in einem Bereich zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Für die PCT- Anmeldung ist es dann nochmals zwischen 5.000 und 8.000 Euro. Da muss ich als kleines Unternehmen überlegen, bekomme ich vielleicht einen Investor dafür?

Welche Fehler kann man machen?

Junge Start-ups investieren häufig zunächst in ihre Außenkommunikation, ins Marketing, in ihr Logo, anstatt direkt in ihre Erfindung und die Schutzrechte. Dann stellen sie womöglich sogar schon ihr Produkt ins Internet. Und dann ist die Sache tot, und Schutzrechte können nicht mehr erhalten werden.

Sie gehen zu früh raus?

Ja. Das ist jedenfalls die Erfahrung, die wir oft machen. Deshalb bieten wir regelmäßig Workshops für Start-ups an, etwa an Hochschulen. Veröffentlichung schön und gut, aber bitte erst die Anmeldung, dann darüber reden. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

/// Jürgen Bräunlein

 

Dr. Klemens Schubert ist Patent-Anwalt und European Patent Attorney und Gründungspartner von Müller & Schubert Patentanwälte mit Standorten in Berlin und München. Die Kanzlei unterstützt ihre internationalen Mandanten bei der Absicherung ihrer Ideen, insbesondere bei der Erlangung und Durchsetzung von Schutzrechten. Ein Mandant aus der Augenoptik ist auch Mykita.

 


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„Es ist ein Alleinstellungsmerkmal“

3 Fragen an den Erfinder Philip Reuter, Inhaber Zeiss Vision Center, Freiburg

eyebizz: Wie kamen Sie darauf, eine Brillenkonstruktion für Narren zu erfinden?

Patent und Schutzrecht - Philip Reuter - Faschings-Maske
Patent und Schutzrecht: Philip
Reuter mit Faschings-Maske

Philip Reuter: Ich kam dazu wie die Jungfrau zum Kind. Wir sind von Stuttgart nach Freiburg gezogen und haben mit Fastnacht nicht viel am Hut. Doch einige Unternehmerfreunde, die bei den Narrenzünften sind, tragen Brille. Sie haben mich gefragt, ob’s dafür eine Lösung gibt. Ich wollte wissen: Wie löst Ihr das aktuell? Sie zeigten mir ihre Narrenmasken. Von alten Brillen hatten sie die Bügel abgezwickt, die Gläser mit Klebeband befestigt. Das ist lebensgefährlich wegen der scharfen Kanten, erklärte ich. Jaja, bequem ist es auch nicht, gaben sie zu. Hast du denn eine bessere Lösung? Dann habe ich rumgetüftelt und bin auf eine recht smarte Lösung gekommen. Ich habe meine Erfindung Probe tragen lassen, alle waren begeistert.

Warum brauchten Sie ein Schutzrecht?

Man sucht ja immer nach dem Alleinstellungsmerkmal. Und das ist eines! Eine Sehlösung für eine spezielle Herausforderung, dazu noch ein Schutzrecht, in diesem Fall ein Gebrauchsmuster. Die Zielgruppe ist auch nicht so klein, wie man denken könnte. Ein Freund hat einen E-Mail-Verteiler mit allen existierenden Narrenzünften. Es sind rund 700! Mit meiner Erfindung habe ich noch keine Million gemacht, aber ich kann sagen: Immer mehr Leute rufen an, fragen, informieren sich. Anfänglich dachte ich, ein solches Schutzrecht gibt es schon. Bestimmt war einer bereits so schlau wie ich. Aber dem war nicht so.

Haben Sie vorher schon etwas erfunden?

Nein. Doch ich war immer ein großer Fan davon, mir eine eigene Marke eintragen zu lassen. Eine Firma von mir hieß Reuters.film. Die gleichnamige Nachrichtenagentur hat mich deswegen abgemahnt, konnte aber nichts machen. Ich habe ja nur meinen eigenen Namen in den Genitiv gesetzt.


 

Artikel aus der eyebizz 3.2020

 

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