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R+V-Infocenter: sonst Bußgelder möglich

Tipps für die richtige Sonnenbrille im Straßenverkehr

(Wiesbaden – ots) – Autofahren bei strahlendem Sommerwetter: Damit sie nicht vom grellen Licht geblendet werden, schützen sich viele Fahrer mit einer Sonnenbrille. Doch Vorsicht: Nicht alle Modelle sind für den Straßenverkehr geeignet – sogar Bußgelder sind möglich. Darauf hat das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam gemacht. Augenoptiker sollte ihre Kunden beim Sonnenbrillenkauf unbedingt noch mal darauf hinweisen.

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Sonnenbrillen unterscheiden sich bekanntlich in Qualität, Design und Tönung. „Im Straßenverkehr ist insbesondere die Tönung der Gläser ein Sicherheitsfaktor. Denn je dunkler sie sind, desto weniger Licht lassen sie durch. Und das kann die Sicht des Fahrers zu sehr einschränken“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.

Sonnenbrille zu dunkel – Bußgeld möglich

Konkret bedeute dies: Bei einer Tönung von mehr als 92 Prozent ist die Brille nicht mehr für den Straßenverkehr geeignet. Dies entspricht der Filterkategorie 4. „Solche dunklen Sonnenbrillen sind für Touren ins Hochgebirge gedacht, aber nicht zum Autofahren“, so Walter weiter. Wer sich damit trotzdem hinter das Steuer setzt, müsse mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung seien sogar bis 25 Euro fällig.

Sonnenbrille mit Sehstärke

Autofahrer, die ohnehin nur mit Sehhilfe fahren dürften, müssten auch beim Autofahren eine Sonnenbrille mit passender Sehstärke oder zusätzlich Kontaktlinsen tragen. Je nach Gefährdungslage muss der Autofahrer sonst mit einem Verwarngeld von mindestens 25 Euro rechnen. „Die Polizei kann jedoch auch deutlich höhere Bußgelder verhängen und die Weiterfahrt sogar untersagen“, so der R+V-Experte.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

  • Auch die Farbe der Gläser kann sich auf die Fahrsicherheit auswirken. Ist etwa der Rotanteil zu stark, lassen sich Ampelfarben und Bremslichter nur schwer erkennen. Am besten fahre es sich mit grauen oder braunen Gläsern.
  • Selbsttönende Gläser seien laut R+V-Infocenter nur bedingt zu empfehlen: Da die Windschutzscheibe bereits UV-Strahlung filtert, kann es sein, dass sich selbsttönende Gläser nicht ausreichend verfärben. Ausnahme seien die neuartigen Verdunkelungsgläser, die auf sichtbares Licht reagierten.
  • Eingeschränkte Sicht haben unter Umständen Autofahrer, die eine Brille mit breiten Fassungsrändern tragen. Je besser das Sichtfeld auch seitlich, desto sicherer sei der Fahrzeuglenker unterwegs.
  • Manche Autofahrer tragen auch nachts eine Sonnenbrille, weil sie sich durch die Scheinwerfer der entgegenkommenden Autos gestört fühlen. Dann seien allerdings nur Brillen mit einer Tönung von maximal 25 Prozent erlaubt.

 

Quelle: R+V-Infocenter

 

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