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Azubis dürfen Ausbildungsnachweis auch elektronisch führen

Berichtsheft zukünftig auch digital erlaubt

Mit der Anpassung des Berufsbildungsgesetzes im März 2017 durch den Bundesrat muss der Ausbildungsnachweis nicht mehr unbedingt in „Schriftform“ erfolgen, sondern kann zukünftig auch digital geführt werden. Der Betrieb legt bei Ausbildungsbeginn fest, in welcher Form das Berichtsheft vom Azubi zu erstellen ist.

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Foto: Pixabay

Mit dem “Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes”, welchem der Bundesrat am 10. März 2017 zugestimmt habe, wurden auch das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung überarbeitet. Diese Neuregelung erlaubt den Auszubildenden zukünftig beim Berichtsheft neben der Papierform auch die Variante in digitaler Form.

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Vorteil: Berichtigungen seitens des Ausbilders könnten dann gleich in den digitalen Unterlagen korrigiert werden. Und: Schwer lesbare Schriften sind bei der elektronischen Variante kein Thema mehr.

Der Ausbildungsnachweis muss nach wie vor von Azubi und Ausbilder abgezeichnet werden. Für die digitale Variante sei deshalb nun auch die elektronische Signatur zugelassen.

Vor Ausbildungsbeginn muss der Betrieb über die Form des Berichtsheftes entscheiden und dies im Ausbildungsvertrag festhalten.

Nützliche Software wird von Bund und EU gefördert und kann unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos verwendet werden.

 

Lesen Sie hier den Artikel der Deutschen Handwerkszeitung

 

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