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Korrektionsbrille allein reicht als Schutz nicht

Arbeitsschutzbrille: Tipps für Arbeitnehmer

Laut TÜV Rheinland und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ereigneten sich jedes Jahr mehr als 25.000 Arbeitsunfälle mit betroffener Augenpartie, weil die geeignete Schutzbrille fehlte. Bei bestimmten Tätigkeiten geht es aber nicht ohne diese, und auch Brillenträger haben keine Ausrede: Sie können eine Überbrille benutzen; die Korrektionsbrille allein reicht zum Schutz keineswegs aus. Was Arbeitnehmer in Gefahrengruppen deshalb unbedingt beachten sollten . . .

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Die Voraussetzungen

Eine Schutzbrille sollte die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Gläser von Schutzbrillen sollten nicht beschlagen, deshalb sollte die Innenseite der Gläser beschichtet sein.
  • Das Material sollte kratzfest sein, um Chemikalien oder Schweißfunken standzuhalten und gründliche Reinigungsprozeduren zu überstehen. Ebenso sollte Schutz vor UV- und Infrarotstrahlung sowie gegen Blendung vorhanden sein.
  • Wichtig ist auch der Tragekomfort und Halt der Schutzbrille, besonders bei längerem Tragen und schweißtreibenden Arbeiten, und ein ausreichend großes Sichtfeld.

Sinnvoll sind Arbeitsschutzbrillen bei folgenden Gefahren:

  • mechanische Gefährdung (Stiche, Stöße oder Fremdkörper wie Staub und Splitter)
  • optische Gefährdung (UV-Licht, Laserstrahlen, Infrarotlicht)
  • chemische Gefährdung (Säuren, Lösungen, Dämpfe)
  • thermische Gefährdung (Hitze, Kälte)
  • biologische Gefährdung (Bakterien, Sporen)
  • elektrische Gefährdung (Lichtbögen)

Eine Schutzbrille benötigen zum Beispiel:

  • Chemiker, Biologen, Laboranten: Schutz vor Chemikalien, Lösungsmitteln, ätzenden Säuren, Dämpfen oder Bakterien und Viren.
  • Tischler, Schreiner: Schutz vor Staub und Holzspänen.
  • Metallarbeiter, Schweißer: Schutz vor Eisenspänen, Schweißfunken und Lichtbögen.
  • Mediziner, Wissenschaftler und andere Berufsgruppen, die mit Laserstrahlen arbeiten: Laserschutzbrille.
  • Berufe im Militär: ballistische Schutzbrillen.
  • Feuerwehrleute: Schutz vor Hitze, Rauch, Flammenfunken, Infrarotstrahlung.
  • Gärtner, Beschäftigte in der Forstwirtschaft: Schutz vor UV-Strahlen, Spänen, Pflanzenresten und giftigen Raupen (Eichenprozessionsspinner).

Varianten an Schutzbrillen

Bei Schutzbrillen ohne Sehstärke gibt es einfache Bügelbrillen, als Vollsichtbrillen oder Überbrillen:

  • Bügelschutzbrillen sehen ähnlich aus wie optische Brillen. Die Bügel können gebogen oder gerade sein. Sehr flache Bügel sorgen für hohen Tragekomfort, vor allem in Kombination mit Helm und Gehörschutz.
  • Vollsichtbrillen sind mit einem Kopfband befestigt und haben einen Rundumschutz: Weiches Dichtmaterial schirmt die Augenpartie ab und schützt vor herumfliegenden Fremdkörpern.
  • Überbrillen werden über eine Korrektionsbrille getragen.

Schutzbrillen fürs Labor müssen besonders große Gläser und einen Seitenschutz haben. Werden sie über viele Stunden getragen, sollte sie gut sitzen und möglichst leicht sein, deswegen verwendet man hier oft einen speziellen Kunststoff.

Die Korrektionsbrille reicht nicht aus

Wer jetzt meint, ich trage doch schon eine Brille, das ist Schutz genug für meine Augen, der irrt gründlich. Eine Korrektionsbrille deckt die Augenpartie zu wenig ab. Und die Brillengläser haben meist nicht genug mechanische Festigkeit, um vor möglichen Verletzungen zu schützen.

Übliche Schutzbrillen passen aber nicht so einfach über die Korrektionsbrille, da braucht es eine sogenannte Überbrille. Oder man nimmt eine Schutzbrille mit Sehstärke, die kann dann auch nicht beschlagen.

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmern nach § 2 der Persönlichen Schutzausrüstung-Benutzungsverordnung „eine geeignete persönliche und individuell angepasste Schutzausrüstung“ zur Verfügung stellen. Dazu gehöre auch Augen- und Gesichtsschutz. Trägt der Arbeitnehmer eine Korrektionsbrille, sei der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Kosten für die Schutzbrille mit Sehstärke zu übernehmen. Wichtig: Die Korrektionsschutzbrille muss der DIN EN 166 entsprechen und nach dieser Norm zertifiziert sein.

 

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